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Landgericht setzt Haftstrafe zur Bewährung aus Vier Monate für betrunkenen Radler

Von Wolfgang Biermann 17.02.2011, 04:32

Stendal. Eine seltsam klingende Begründung für sein Fehlverhalten brachte ein 27-jähriger Angeklagter aus dem Jerichower Land am Montag vor der Berufungskammer am Landgericht in Stendal an. Er hätte eine dringende Notdurft verspürt und auf die Toilette gemusst. Deshalb habe er sein Fahrrad benutzt, obwohl er zuvor in einer Gartenkolonie mächtig dem Alkohol zugesprochen hatte.

Die Polizei hatte den Angeklagten in einer Augustnacht vorigen Jahres sturzbetrunken vom Rad geholt. Der Blutalkoholtest ergab 2,31 Promille. Dafür war der 27-Jährige am 3. November vom Amtsgericht Burg zu vier Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Dreimal war er zuvor schon wegen Trunkenheit im Verkehr – allerdings mit dem Auto – verurteilt worden, zweimal zu einer Geldstrafe und einmal zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Dazu kam noch eine weitere Bewährungsstrafe wegen Betruges.

Die angebliche Notdurft als Grund zur Fahrradbenutzung hatte die Strafrichterin Burg in ihrem Urteil als reine Schutzbehauptung gewertet.

"Es war eine Dummheit", gab sich der Angeklagte jetzt reumütig. Um das Tatgeschehen selbst ginge es ihm mit seiner Berufung gegen das Amtsgerichtsurteil auch nicht, das Geschehene räume er ein. Er wolle Bewährung, erklärte er. Dass er ein "geübter Trinker" sei, ein Alkoholproblem habe und dieses angehen wolle, gab er an. Trinken würde er seit der jener Augustnacht nur noch am Wochenende und nur noch Bier, "keine harten Sachen". Außerdem habe er über eine Maßnahme der Agentur für Arbeit Aussicht auf Arbeit.

Müsste er tatsächlich ins Gefängnis wäre "alles weg", die Wohnung und auch die Aussicht auf Arbeit, sprach sich der Bewährungshelfer für seinen Schützling aus.

"Man sollte ihm eine letzte Chance geben", unterstützte auch die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft die positiven Ansätze des Angeklagten. Allerdings sollten eine freiwillige Suchttherapie und die Ableistung von gemeinnützigen Arbeitsstunden Auflagen zur Aussetzung der Haftstrafe zur Bewährung sein. Und so kam es dann auch.

"Unter zudrücken einiger Augen setzen wir die Strafe für vier Jahre zur Bewährung aus", sagte die Vorsitzende Richterin Dietlinde Storch. Weil er in den "letzten Monaten eine innere Wende gemacht" habe, gebe es eine "allerletzte Chance".