1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Haftstrafe wegen Falschaussage, aber Bewährung

Berufung vor dem Landgericht hatte Erfolg Haftstrafe wegen Falschaussage, aber Bewährung

Von Wolfgang Biermann 03.02.2010, 04:53

Stendal. " Die Justiz reagiert empfindlich auf Falschaussagen und bestraft sie oft höher als Straftaten, die die Beeinträchtigung von Leib und Leben von Menschen betreffen. " Damit leitete Verteidiger Hartmut Pawlitzki vor der Berufungskammer 11 am Landgericht Stendal am Montag sein Plädoyer für einen 27-Jährigen ein.

Der elffach Vorbestrafte war im November vom Amtsgericht Stendal wegen Falschaussage zu sechs Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Der Staatsanwaltschaft Stendal waren die sechs Monate als Strafe indes zu gering, sie hatte ihrerseits Berufung eingelegt. In der Begründung hatte die Behörde eine höhere Haftstrafe gefordert, weil es auf Grund der Falschaussage des 27-Jährigen im Vorjahr in einem langwierigen Drogen- und Falschgeldprozess zum Freispruch eines der beiden Angeklagten vor dem Landgericht Stendal gekommen sei ( Volksstimme berichtete ).

Drogentherapie

Das aber bestritt Anwalt Pawlitzki. Vielmehr wäre die Aussage seines Mandanten in dem damaligen Prozess " ohne Bedeutung " bei der Beweiswürdigung der Ersten Großen Strafkammer gewesen. Das stehe so auch im Urteil. Überhaupt sei nach wie vor strittig, ob die Aussage, die ein Gespräch zwischen Knastkumpels betraf, falsch war oder nicht.

Für seinen Mandanten stehe " einiges auf dem Spiel ". Er befinde sich zur Zeit in Bernburg im Maßregelvollzug in einer Erfolg versprechenden Drogenentzugstherapie. Die müsste abgebrochen werden und nach Verbüßung der sechsmonatigen Haftstrafe wegen der strittigen Falschaussage erneut bei Punkt Null beginnen. Aus einem Jahr könnten somit leicht drei Jahre werden. Das wäre etwas, was der Gesetzgeber zur Resozialisierung von Straffälligen bestimmt nicht wolle, so der Anwalt.

" Das hat was für sich ", befand der Vorsitzende Richter Ulrich Galler. Allerdings " braucht der Angeklagte den erhobenen Zeigefinger ". Auf uneidliche Falschaussage steht laut Strafgesetzbuch Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Staatsanwältin Claudia Rohde sah das Ganze als sehr " problematisch " an. Einer Aussetzung der Haftstrafe zur Bewährung vermochte sie nicht ohne Weiteres zuzustimmen. Richter Galler regte an, in einem sogenannten Rechtsgespräch über die Strafaussetzung zur Bewährung bei gleichzeitiger Erhöhung der Strafandrohung nachzudenken. Er schlug zehn Monate Gefängnis bei Bewährungsversagen vor.

Will nach Hamburg

Ein Vorschlag, an dem Verteidigung wie auch Staatsanwaltschaft zu knabbern hatten. Denn dafür musste der Angeklagte sein Urteil wegen der Falschaussage rechtskräftig werden lassen und die Berufung auf das Strafmaß beschränken. Was er denn schließlich auch tat. Er wolle nach seiner Therapie nach Hamburg ziehen, wo seine Schwester wohne, dort Arbeit suchen und " bodenständig werden ", sagte der Angeklagte.

Elf Vorstrafen

Seine elf Vorstrafen hatte er zumeist für Diebstahls- und Gewaltdelikte kassiert. Darunter auch zwei Verurteilungen durch das Bezirksgericht Innsbruck. Der Angeklagte hatte nämlich einige Zeit in Österreich gelebt. Über eine Freundin sei er dort " auf Nadel gekommen " und habe Morphium gespritzt, gab er an.

Vor dem Geständnis hatte das Gericht zugesichert, dass der " Deal " nur dann Bestand habe, wenn sich alle Beteiligten daran halten würden. Die Staatsanwältin zog abmachungsgemäß ihre Berufung zurück, sodass der Weg frei war für die vom Gericht vorgeschlagene Verfahrensweise.