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Sechs Monate Gefängnis auf Bewährung 29-Jähriger stieß, schubste und würgte seine Freundin

Von Wolfgang Biermann 26.02.2010, 04:52

Stendal. Um Gewalt gegen Frauen ging es in dieser Woche gleich in drei Verfahren vor dem Landgericht Stendal. In jedem Fall waren es sogenannte Beziehungstaten So hatte ein 29-Jähriger am 29. März vorigen Jahres seine Freundin in Stendal geschubst, geboxt und gewürgt. Der aus der Westaltmark stammende Täter ist deshalb vom Amtsgericht Stendal zu sechs Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden.

Die Aggressionen räumte er weitgehend ein, wollte aber Bewährung. Er habe jetzt Familie und sei vor einer Woche in einer anderen Beziehung Vater geworden. Zudem habe er Arbeit und nehme an einem Gewaltpräventionskurs teil. " Es tut mir leid ", sagte er in der Berufungsverhandlung mit tränenerstickter Stimme. Er habe sich aus Eifersucht bei einem mitgehörten Telefonat zu " falschen Reaktionen " hinreißen lassen.

Seine Handlungen selbst seien nicht so drastisch gewesen. Er habe nicht geboxt, sondern seine damalige Freundin ( 27 ) mit " geöffneten Händen heftig " im Wohnzimmer auf die Couch gestoßen. Später habe er sie in der Küche gegen einen Fensterrahmen geschubst. Davon trug sie ein Hämatom und Schmerzen davon. Gewürgt habe er sie aber nicht.

Wie die junge Frau als Zeugin aussagte, war es zunächst ein harmonischer Abend. Aus einem von ihr mit ihrer Freundin geführten Telefonat habe der Angeklagte wohl die falschen Schlüsse gezogen, sie " kurz gewürgt ", geschubst und gestoßen. Als ihre Freundin zu Hilfe kam, habe sie den Angeklagten der Wohnung verwiesen. Der habe dann versucht, sich die Pulsadern aufzuschneiden. Etwa 14 Tage später hätten sie sich dann aber wieder versöhnt. Als sie von einer neuen Beziehung zu einer anderen – der Kindsmutter – erfuhr, habe sie dem Angeklagten den Laufpass gegeben und ihn erst dann wegen der Gewalttaten angezeigt.

Zum Tatzeitpunkt stand der 29-Jährige, der mehrfach einschlägig vorbestraft ist, unter Bewährung. Er hatte körperliche Gewalt gegen eine andere Frau angewandt, sie unter anderem mit rohen Eiern beworfen. Dennoch sprach sich die Vertreterin der Staatsanwaltschaft als " allerletzte Chance " für ein Aussetzen der sechs Monate Gefängnis zur Bewährung aus. Ebenso Verteidiger Frank Dietze.

Das Gericht unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler entsprach diesen Anträgen. Es legte die Bewährungszeit auf vier Jahre fest. Der Angeklagte muss noch mindestens 20 weitere Stunden beim Gewaltpräventionskurs absolvieren. Und er muss 300 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen.

" Sie haben ein Grundproblem. Sie haben ihre Aggressionen nicht im Griff ", so Richter Galler. Reue habe der Angeklagte erst gezeigt, als das " Kind schon im Brunnen lag ". Er sei ein Wiederholungstäter " im klassischen Sinn " und habe " nicht ansatzweise Lehren gezogen ". Das dürfe nicht noch einmal vorkommen. Getreu dem Sprichwort " Aufgeschoben ist nicht aufgehoben " werde er sonst ins Gefängnis müssen.