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Landgericht verwirft Berufung gegen Amtsgerichtsurteil Je 15 Monate Haft für Drogenkurier und Auftraggeber

Von Wolfgang Biermann 25.02.2010, 04:54

Stendal. Nachdem zwei Iraker vor über drei Jahren vom Stendaler Amtsgericht zu je 15 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden waren, hat das Landgericht gestern ihre per Berufung angefochtenen Urteile bestätigt. Wegen Drogenbesitzes war der eine ( 34 Jahre alt ) und wegen Besitzes und Beihilfe zum Handeltreiben der andere Angeklagte ( 31 ) im November 2006 verurteilt worden. Beide leben in Stendal, haben mit deutschen Frauen Kinder und sind seit über 20 Jahren im Status der Duldung in Deutschland.

Der 31-Jährige soll laut Urteil telefonisch Drogen in der Nähe von Aachen geordert haben. Der Mitangeklagte hat knapp 50 Gramm Kokain dort abgeholt und nach Stendal gebracht. Er ist am 14. Februar 2005 auf dem Bahnhof Stendal, aus einem ICE steigend, festgenommen worden. Das Drogenpäckchen soll er in einem " Wartemodul " auf dem Bahnsteig fallengelassen haben, als er die Polizei auf sich zukommen sah.

Die Berufungskammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler hielt die Angaben von vier als Zeugen gehörten Bundespolizisten für glaubwürdig. Die hatten ausgesagt, das Ablegen des Päckchens aus unterschiedlichen Positionen heraus beobachtet zu haben. Das aber stellten die Verteidiger Hartmut Pawlitzki und Ulf Drews nach detaillierten Befragungen der vier Beamten in Abrede.

Keine Falschaussagen

" Dass Erinnerungen nach fünf Jahren nicht so gut sind, ist kein Wunder, " so Richter Galler. " Ich sehe aber keinen Anhalt für Falschaussagen, wenn die Aussagen in Randbereichen variieren. " Jeder nehme Dinge anders wahr, auf den Kern komme es an.

Er habe auch " keinen minimalen Zweifel am Wahrheitsgehalt " der Aussage einer aus Togo stammenden Belastungszeugin, sagte Richter Galler. Wie berichtet hatte diese zum Prozessauftakt ausgesagt, unter anderem wegen der Übergabe des Kokains am 13. Februar 2005 in Köln an den 34-jährigen Angeklagten rechtskräftig verurteilt worden zu sein. In seiner im Landgericht verlesenen Aussage hatte ein weiterer verurteilter Drogendealer aus der Region Aachen die Übergabe des Kokains an den Abholer aus Stendal bestätigt.

" Das Amtsgericht hat eine ausgesprochen milde Strafe verhängt. Darauf stehen mindestens ein bis zehn Jahre Gefängnis ", begründete das Gericht die Berufungsverwerfung. Es sei aber an das " Verschlechterungsverbot " gehalten. Darum dürfe die Strafe jetzt nicht höher ausfallen. Indes gab es Bewährungsauflagen für die Angeklagten, die beide schon strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Sie müssen je 1000 Euro an einen Flüchtlingshilfeverein zahlen. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Auf Grund der seit der Tat vergangenen Zeit rechnete das Landgericht jeweils sechs Monate als bereits verbüßt an. Verteidiger Pawlitzki hielt das Urteil gegenüber der Volksstimme für überzogen. Er und Drews schlossen einen Antrag auf Revision nicht aus.