1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Wenn die Ehe zerbricht, wird Unterhalt fällig

Tipps vom Fachanwalt Wenn die Ehe zerbricht, wird Unterhalt fällig

12.02.2010, 04:52

Stendal ( ro ). Wenn Ehen oder Partnerschaften zerbrechen, sind fast immer Unterhaltsleistungen fällig : für die Kinder, die Ehefrau, den Ehemann oder für die Ex-Partnerin. Ein wichtiger Punkt dabei ist die Frage, wie zunächst das Einkommen des oder der möglicherweise zum Unterhalt Verpflichteten ermittelt wird.

In dem Vortrag " Die Ermittlung des unterhaltsrechtlich bedeutsamen Einkommens ", den der Stendaler Fachanwalt für Familienrecht, Dirk Schultz, am Montag, 15. Februar, um 18. 30 Uhr im Familienzentrum " Färberhof, Hohe Bude 5, hält, geht er auf diese Problematik ausführlich ein, gibt rechtliche Hinweise, praktische Tipps und beantwortet Fragen.

Wer an diesem Vortrag teilnehmen möchte, sollte sich unter Telefon ( 03 91 ) 99 06 566 oder ( 01 70 ) 54 84 542 oder Email : magdeburg @ isuv. de anmelden.