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Berufung am Landgericht : Drei Wochen Dauerarrest wegen Diebstahls 19-jähriger Wiederholungstäter will "letzte Chance"

Von Wolfgang Biermann 21.01.2010, 04:52

Stendal. " Ich möchte eine letzte Chance haben. " Ein 19-Jähriger stand am Dienstag vor der Jugendkammer am Landgericht Stendal. Er will nicht für drei Wochen in den Dauerarrest, zu dem ihn der Jugendrichter am Amtsgericht der Kreisstadt am 22. Oktober vorigen Jahres wegen dreifachen Diebstahls verurteilt hat. Stattdessen bietet der geständige Dieb dem Berufungsgericht die Ableistung von Arbeitsstunden an.

Chancen habe er schon mehr als genug gehabt, reagieren Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft einmütig auf die Begründung zur Berufung. " Einmal ist das Maß voll ", stellt Staatsanwalt Bernd Blaszyk fest. Dreimal hatte das Amtsgericht nämlich zuvor schon seit 2007 den Finger erhoben, wenn auch keine Strafe außer der Ableistung von Arbeitsstunden ausgesprochen, bevor es den dreiwöchigen Dauerarrest verhängte.

Der junge Mann scheint einen Hang für fremdes Eigentum zu haben. In der Nacht zum 12. Juni vorigen Jahres erbeutete er mit mehreren anderen, inzwischen rechtskräftig verurteilten Mittätern beim Einbruch in einen Imbiss im Stendaler Schadewachten Hunderte Schachteln Zigaretten. In der Nacht zum 18. Juni " besuchten " der 19-Jährige und seine Komplizen, mit einem Bolzenschneider bewaffnet, erfolglos ein Fahrradgeschäft in der Röxer Straße. Die Alarmanlage ging los. Die Täter flüchteten, klauten in Heeren ein Rad und drangen in ein Fahrradgeschäft in Tangermünde ein. Dort erbeuten sie vier hochwertige Zweiräder.

Zweimal versuchten sie zudem, in eine Gaststätte in der Stendaler Dürerstraße einzubrechen. Nach dem erfolglosen Versuch am 11. Juli klauten der Angeklagte und seine Kumpels am 14. Juli eine Kasse mit etwa 200 Euro aus der Gaststätte. Dafür bekam der 19-Jährige, der rechtlich als Heranwachsender gilt und nach Jugendstrafrecht zu bestrafen ist, besagte drei Wochen Dauerarrest aufgebrummt.

Nun warten aber noch weitere Anklagen am Amtsgericht zur Verhandlung auf ihn. Demnach soll er im Juli 2009 in einem Supermarkt in der Schumacherstraße Konfekt geklaut und schon am 21. Mai bei einem Sattelzug die Plane aufgeschlitzt haben, um Bier vom Laster zu stehlen.

Angesichts dieser " ins Raster passenden Taten " riet der Vorsitzende Richter Gerhard Henss dem jungen Mann, der seine Verteidigung in Eigenregie übernommen hatte, die Berufung zurückzunehmen. " Da müssen Sie wohl oder übel durch ", sagte der Richter. Im Erwachsenenstrafrecht wären pro Tat drei Monate bis zu zehn Jahre fällig gewesen, so das Gericht. Einsichtig zog der 19-Jährige dann auch seine Berufung zurück.