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Landgericht fällte gestern Urteile / Revision vor Bundesgerichtshof möglich Über zwei Tonnen Drogen geschmuggelt

Von Wolfgang Biermann 22.12.2009, 04:53

Nach mehr als 20 Verhandlungstagen ging gestern vor dem Landgericht Stendal ein aufwändiger Prozess um Drogenhandel im großen Stil zu Ende. Wegen " bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge " hat die Strafkammer I zwei Männer aus der Speditionsbranche verurteilt.

Stendal. Jörg B. ( 55 ) aus dem Bördekreis wurde zu neun und Sören K. ( 46 ) aus Stendal zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Die Strafkammer I unter Vorsitz von Richterin Simone Henzevon Staden folgte damit weitgehend den Anträgen und der Beweiswürdigung von Oberstaatsanwältin Ramona Schlüter.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass sich die Angeklagten aus wirtschaftlicher Notlage heraus einer von den Niederlanden aus operierenden Gruppierung angeschlossen hatten. In sieben Fällen sollen sie im Jahr 2007 fast 2, 7 Tonnen Haschisch und sonstige " weiche Drogen " per gemieteten Lastwagen geschmuggelt haben. Gesondert verfolgte Fahrer brachten die unter Tarnladungen versteckten Drogen nach Skandinavien und England. Je Tour sind zwischen 150 Kilogramm und 1, 5 Tonnen Drogen in den Niederlanden zugeladen und in die von den dortigen Auftraggebern angegebenen Zielorte gebracht worden.

In England wurden in einem der Lastwagen im September 2007 vom Zoll fast 1, 2 Tonnen Haschisch und knapp 300 Kilogramm Marihuana entdeckt und beschlagnahmt. Je Drogenfahrt bekam laut Urteil jeder der Angeklagten 2000 Euro. Außerdem erhielt K. das Entgelt für die legalen Transporte. Die Holländer finanzierten zudem die Miete der Zugmaschinen und der Auflieger, dazu die Kosten für Kraftstoff sowie Maut- und Fährgebühren. Möglicherweise hätten die beiden Angeklagten nicht in jedem Fall von den Einzelheiten der Drogenfahrten gewusst, gleichwohl aber arbeitsteilig und konspirativ gehandelt, so das Gericht.

Das aber bestritt der bislang rechtlich unbescholtene Angeklagte aus dem Ohrekreis. Unter Tränen sagte B ., dass er nicht gewusst habe, was da transportiert wurde. Weil der mehrfach vorbestrafte K. der Polizei einen entscheidenden Tipp per Telefon gegegeben und damit das Verfahren ins Rollen gebracht und schließlich beschleunigt habe, unterschritt das Gericht die Forderung der Staatsanwaltschaft um ein Jahr und verurteilte K. " nur " zu sieben Jahren Haft.

Die Verteidiger von K ., Horst Köhler, und von B ., Enrico Besecke, hatten jeweils für maximal dreieinhalb Jahre plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Revision vor dem Bundesgerichtshof möglich.