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Tangermünder wegen Rauschgiftdelikts vor Gericht Angeklagter streitet Drogenhandel ab

Von Wolfgang Biermann 11.11.2009, 04:55

Stendal. " Mein Mandant hat keinen Handel mit Rauschgift betrieben, sondern lediglich einem inzwischen rechtskräftig verurteilten Kumpel 1500 Euro geborgt. " Dass jener das Geld zum Kauf von Haschisch und Cannabis verwenden und die Drogen zum Preis von zwei Euro je Gramm veräußern wollte, habe er nicht gewusst. Damit begründete Verteidiger Hartmut Pawlitzki in der Vorwoche vor dem Landgericht Stendal die Berufung eines Tangermünders ( 33 ), der vom Amtsgericht Stendal am 29. Juli zu 18 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden war.

" Er hat die Lieferung nur finanziert, die Drogen nicht beschafft und auch keinen Handel damit betrieben. " Für den Verteidiger liegt damit höchstens Beihilfe zum Handeltreiben mit Rauschgift vor. Und dafür sei sein Mandant zu hoch bestraft worden. Er will eine Bewährungsstrafe. Der 33-Jährige hatte eingeräumt, dass er sich in einem Zwischenlager in Tangermünde " zweimal eine Ecke vom Haschisch abgebrochen " und sie auch selbst konsumiert habe. Doch Drogenkonsum sei nicht Gegenstand der Anklage gewesen und könne deshalb auch nicht bestraft werden, so Verteidiger Pawlitzki.

Durch polizeiliche Telefonüberwachung war eine junge Frau, bei der die Drogen deponiert waren, im Januar dieses Jahres aufgeflogen. 480 Gramm Haschisch wurden bei einer Hausdurchsuchung bei ihr sichergestellt. Von seinen verborgten 1500 Euro will der Angeklagte laut Anwalt Pawlitzki nur 700 wiederbekommen und sich daraufhin auf die Finanzierung einer zweiten Lieferung eingelassen haben. " Er wollte keinen Gewinn machen, sondern nur sein Geld wieder haben ", so Pawlitzki.

Zwei Zeugen, die schon vor dem Amtsgericht ausgesagt hatten, sind von der Berufungskammer 11 unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler geladen worden. Die " Depotverwalterin " wurde vernommen. Sie hat nach Auskunft von Staatsanwalt Bernd Blasczyk ihre vor dem Amtsgericht gemachten Angaben wiederholt. Der rechtskräftig verurteilte Kumpel steht ebenfalls auf der Zeugenliste. Ob er zur Aufklärung beitragen wird, ist zu bezweifeln. Ihm steht trotz eigener Verurteilung in dieser Sache ein besonderes Aussageverweigerungsrecht zu, sagte Gerichtssprecher Dr. Michael Steenbuck auf Nachfrage. Die Aussage des Zeugen wurde abgebrochen und soll am 26. November fortgesetzt werden. Dann werden auch die Plädoyers und das Urteil erwartet. Als Reservetermin wurde der 10. Dezember benannt. Die Staatsanwaltschaft, die gleichfalls in Berufung gegangen war, hatte schon vor Prozessbeginn ihre Berufung zurückgenommen.