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Grundstückseigentümer werden erneut für Gewässerunterhaltung zur Kasse gebeten Hoher bürokratischer Aufwand für Bagatellbeträge

Von Reinhard Opitz 13.10.2009, 04:58

Im Frühjahr kam der erste Bescheid. Jetzt im Herbst werden die Grundstückseigentümer der Stadt Stendal und der Verwaltungsgemeinschaft Stendal-Uchtetal erneut aufgefordert, ihren Beitrag zur Gewässerunterhaltung zu leisten. Was ist das überhaupt ? Und warum ein so großer bürokratischer Aufwand für Bagatellbeträge ?

Stendal. Familie P ., die in Stendal ein Eigenheim auf einem 1811 Quadratmeter großen Grundstück bewohnt, rieb sich schon im April dieses Jahres die Augen. Da zog sie einen dicken Brief von der Stadtverwaltung aus dem Kasten, der ihr verkündete : Laut Paragraph sowieso und kraft Gesetzes erhebe die Stadt Stendal hiermit einen Gewässerunterhaltungsbeitrag. Der werde rückwirkend für die Jahre 2006, 2007 und 2008 in Höhe von jeweils 1, 63 Euro erhoben. Mithin seien 4. 89 Euro zu überweisen.

Jetzt im Oktober kam schon wieder ein Bescheid in Sachen Gewässerunterhaltung. Nunmehr sei der Beitrag für 2009 fällig, der 2, 17 Euro betrage. " Aha ", denkt das Ehepaar P. " wie alles andere wird es offenbar auch immer teurer, die Gewässer bei Laune zu halten. Aber was haben wir damit zu tun ?"

Der Hintergrund ist schnell erklärt : Die Stadt Stendal – und die anderen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft ( VG ) – sind Mitglied im Unterhaltungsverband " Uchte ". Dieser sorgt für die Instandhaltung der Vorflutergräben der Uchte wie Flott-, Ollendorfscher oder Kuhgraben, die als Gewässer 2. Ordnung gelten. Weil das Geld kostet, zahlen die Gemeinden je nach ihrer Gemeindefläche einen Mitgliedsbeitrag. In diesem Jahr überweist zum Beispiel die Stadt Stendal 87 084 Euro an den Verband, teilt die Stadtverwaltung auf Anfrage der Volksstimme mit. Die Landgemeinden der VG haben 172 572 Euro zu entrichten, zusammen also knapp 260 000 Euro.

Stendal zahlte seinen Beitrag bis zum Jahr 2005 aus dem städtischen Haushalt, so dass Familie P. und die anderen Grundstückseigentümer nichts davon merkten. Doch als das Stadtsäckel immer schmaler wurde, die Beitragssätze aber stetig stiegen, entschloss man sich in diesem Jahr, die Gewässerunterhaltungskosten auf die Eigentümer von Grund und Boden umzulegen. In der Bauverwaltung begann das große Rechnen – der Gesamtbetrag musste auf alle verteilt und auf den Cent genau auf die Grundstücksgröße heruntergebrochen werden.

Das ergab für Familie P. mit ihren 1811 Quadratmetern den besagten Jahresbetrag von 1, 63 Euro für die Jahre bis 2008 und von 2, 17 Euro für 2009. Denn der Unterhaltungsverband hatte den Abgabesatz pro Hektar inzwischen von neun auf zwölf Euro angehoben. 1992 waren übrigens nur umgerechnet 3, 07 Euro fällig gewesen. Familie K. in Uenglingen, deren Grundstück nur 579 Quadratmeter groß ist, soll 52 Cent für 2008 und 69 Cent für 2009 zahlen. Der Brief, den sie deswegen von der Stadtverwaltung als Trägergemeinde der VG erhielt, war genauso dick wie der an die Familie P. " Was für ein Aufwand wegen einer solchen Bagatellsumme !", meinen die Uenglinger. " Kann man das nicht mit anderen Gebühren- oder Steuerbescheiden verbinden ?"

Die Zentrumsfraktion im Stadtrat plädierte schon im Frühjahr dafür, Bagatellsteuern bis fünf Euro nicht zu erheben oder an den Grundsteuerbescheid zu koppeln.

" Das ist technisch nicht möglich ", heißt es dazu aus dem Rathaus. Unter anderem deshalb, weil Steuerbescheide zu anderen Zeitpunkten und in anderen Intervallen verschickt werden. Und was das Verhältnis von bürokratischem Aufwand und Nutzen betrifft : Unter den rund 6500 Bescheiden, die in Stendal verschickt wurden, gebe es zwar viele mit Bagatellbeträgen. Anders in den Landgemeinden, wo etwa 3500 Bescheide zugestellt wurden. Ein Bauer mit 100 Hektar Land muss da schon etwas tiefer in die Tasche greifen.