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Zentrum-Kandidat in der Partei umstritten Neuer Bundesvorstand stellt sich hinter Felser

Von Judith Kadow 04.06.2009, 05:02

Stendal. Mitglieder des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen ( NRW ) der Zentrumspartei erheben Vorwürfe gegen den Stendaler Stadtrats- und Kreistagskandidaten ihrer Partei, Arno Felser. Felser sei nicht mehr Mitglied der Partei, heißt es.

Behauptungen, die auf einem im Februar vom damaligen Bundesvorstand angestrebten Parteiausschluss Felsers fußen. Dieser Bundesvorstand war im Oktober vergangenen Jahres auf einem Bundesparteitag der Zentrumspartei gewählt worden – mit mehreren Mitgliedern aus NRW. Offenbar nicht satzungsgemäß, denn die Wahl wurde angezweifelt, unter anderem von Arno Felser und weiteren Mitgliedern der Partei. Obwohl der Ausgang dieser innerparteilichen Auseinandersetzung noch offen ist – derzeit befasst sich das Bundesschiedsgericht mit der Sache – fand am 9. Mai erneut ein Zentrums-Bundesparteitag statt. Ein neuer Bundesvorstand wurde gewählt, mit Alois Degler als Vorsitzendem.

Er bestätigt der Volksstimme auf Nachfrage : " Arno Felser ist ordentliches Mitglied der Partei. Mehr noch, er ist seit unserem letzten Bundesparteitag mein erster Stellvertreter. "

Auf dem Mai-Parteitag habe die Zentrumspartei zudem die Einleitung mehrerer Parteiausschlussverfahren gegen Mitglieder des Landesverbandes NRW beschlossen.

Arno Felser überraschen die Angriffe von seinen Parteikollegen aus NRW nicht. " Dass aus dieser Richtung noch etwas vor der Wahl kommt, damit habe ich gerechnet ", sagt er. Im Grunde sei dies ein Racheakt von " ein paar Ausgeflippten, die versuchen, uns ins Wasser zu spucken ".

Dass die Kandidatur Arno Felsers für die Zentrumspartei als deren Mitglied rechtens sei, sagt Ewald Jaksch – im Mai zum Bundesgeneralsekretär des Zentrums gewählt – der Volksstimme : " Er ist ordnungsgemäß beim Landeswahlleiter gemeldet, und seiner Kandidatur steht nichts im Wege. "

Die Volksstimme fragte bei der Kommunalaufsicht des Landkreises nach, welche Konsequenzen es hat, wenn ein Kandidat während des Wahlkampfes aus der eigenen Partei ausgeschlossen wird.

" Das kommt auf die Tragweite an ", sagt Annegret Schwarz, Mitarbeiterin der Kommunalaufsicht. Der Kandidat könne als parteilos geführt werden. Es bestehe nicht zwingend die Pflicht der Wahlwiederholung. Sollte der Einfluss auf den Ausgang der Wahl durch diese Ereignisse minimal sein, drohten keinerlei Konsequenzen. Allerdings bestehe bis spätestens 14 Tage nach der Wahl die Möglichkeit, gegen die Wahl eines Kandidaten Einspruch zu erheben, stellt Schwarz klar. Alle weiteren Schritte würden dann durch eine genaue Prüfung des Sachverhalts festgelegt.