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Urteil gegen 19-J ährigen Bewährung nach Sex mit 13-J ähriger

Von Wolfgang Biermann 12.06.2009, 05:02

Stendal. Es war nicht der klassische Fall von Kindesmissbrauch, der gestern vor der Jugendkammer am Landgericht Stendal verhandelt wurde, wie Staatsanwältin Rosemarie Fährmann feststellte. Ein im Mai und Juni vorigen Jahres 19-J ähriger hatte mit dem Einverständnis eines seinerzeit 13 Jahre alten Mädchens dreimal Sex. Weil das Mädchen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr rechtlich als Kind gilt, ist der gebürtige Staßfurter wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt worden.

Das Gericht unter Vorsitz von Richter Gerhard Henss folgte den übereinstimmenden Anträgen von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklagevertreterin. Weil er einem Jugendlichen gleichzusetzen sei, wurde der jetzt 20-J ährige nach Jugendstrafrecht verurteilt. Die Strafe muss der geständige Täter nur absitzen, wenn er sich in den nächsten zwei Jahren etwas zuschulden kommen lässt : Das Gericht setzte die Strafe zur Bewährung aus.

Entscheidend für das " angemessen milde Urteil " sei das Geständnis gewesen, erläuterte Richter Henss. Damit habe er dem Mädchen die Aussage vor Gericht erspart. Im Vorfeld des Prozesses hatte der Angeklagte die Taten geleugnet und sogar Drohungen ausgesprochen, weil er " stinksauer " gewesen sei. " Die mach’ ich alle fertig ", soll er gesagt haben. " Das war idiotisch ", räumte er ein. In der sechswöchigen Untersuchungshaft habe er " viel Zeit gehabt, über alles nachzudenken ", so der rechtlich bislang Unbescholtene.

Zu den Taten, wie er sie durch seinen Verteidiger schildern ließ : Anfang vorigen Jahres sei er nach Stendal gezogen, zur Familie seines Onkels. Er habe ein eigenes Zimmer gehabt, sich gleichzeitig um eine eigene Bleibe bemüht. Die Tochter der Lebensgefährtin seines Onkels habe ihm Avancen gemacht. Wohl wissend, dass sie erst 13 Jahre alt war, habe er " in ihr die Frau gesehen ", so der Angeklagte. In einer Schwimmhalle, das Datum wisse er nicht mehr, habe sie ihn unvermittelt leidenschaftlich geküsst. In der Nacht zum 1. Mai 2008 sei es dann nach einem Feuerwehrfest passiert. Beide hätten den Sex gewollt. Im Mai und Juni sei es dann noch zweimal zum Sex gekommen. Verhütet habe er in keinem der Fälle. " Das war idiotisch ", sagt der Angeklagte nochmals.

Kurz zuvor hatte er erst im Sitzungssaal durch Zufall erfahren, dass seine 19-jährige Freundin, mit der er seit August zusammen ist, ein Kind von ihm erwartet. Er habe Arbeit in Aussicht und wolle eine Lehre machen, sagte der 20-J ährige.