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Landgericht Stendal verurteilte zwei junge Männer zu Jugendstrafen auf Bewährung Aus Langeweile eingebrochen und Brände gelegt

Von Wolfgang Biermann 14.05.2009, 05:02

Stendal. Jugendstrafe auf Bewährung und jeweils 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit sprach das Landgericht Stendal gestern gegen zwei Männer ( 20 und 21 Jahre alt ) aus.

Der 20-jährige Haupttäter wurde wegen mehrfachen Einbruchdiebstahls, Brandstiftung, Fahrens unter Alkohol und ohne Führerschein zu zwei Jahren und der 21-Jährige wegen versuchten Einbruchdiebstahls in drei Fällen zu einem Jahr Jugendstrafe verurteilt. Die Einbruchs- und Brandserie hielt seinerzeit Feuerwehr und Polizei in Atem ( die Volksstimme berichtete ). Tatmotiv hätten sie keines gehabt, gaben die Angeklagten gestern vor der Jugendkammer an. Die Taten seien " aus dem Moment heraus " während nächtlicher Streifzüge mit dem Fahrrad verübt worden, gaben die ausbildungs- und arbeitslosen Stendaler an. Konkrete Absprachen habe es nicht gegeben. Der eine Mann stammt aus dem Berliner Raum und wohnte bis zu seiner Festnahme in Tangermünde. Der zweite ist Stendaler, hatte vor seiner Festnahme aber keinen festen Wohnsitz.

In der Nacht auf den 6. Oktober vorigen Jahres brannte in Stendal-Süd gegen 2 Uhr ein Imbiss-Stand. Gegen 5 Uhr ging unweit davon eine komfortabel eingerichtete Gartenlaube in Flammen auf und wurde restlos zerstört. Eine Woche vorher hatte in Tangermünde ein in Stendal gestohlenes Moped gebrannt. In derselben Nacht ging eine abrissreife Gartenlaube in Stendal in Flammen auf. Für diese Taten mussten sich die geständigen Angeklagten verantworten. Der 20-Jährige räumte Einbrüche, Diebstähle und Brandstiftungen ein. Sein Kumpel sei zwar an einigen Einbrüchen beteiligt gewesen, habe aber mit dem Zündeln danach nichts zu tun.

Beide gaben zu, dass sie das gesicherte Moped in der Blumenthalstraße am 28. September gestohlen und damit eine Spritztour nach Tangermünde unternommen hatten. Um Spuren zu verwischen, habe er es angesteckt, so der 20-Jährige. Auf der Rücktour nach Stendal suchte das Duo noch eine Laube in der Tangermünder Chaussee auf, wobei der 21-Jährige nur " Schmiere " stand. In der Laube fand sich nichts Verwertbares. Ähnlich war es am frühen 6. Oktober im China-Imbiss am Dahrenstedter Weg Nachdem sie das Schloss geknackt, eingedrungen und nichts gefunden hatten, zündete der 20-Jährige als Brandbeschleuniger eine Propangasflasche an. Allein sei er wenig später in eine Laube an der Hanseallee eingebrochen und habe CD-Player, Receiver und Playstation entwendet. Auch hier benutzte er sein Feuerzeug, um mit dem Brand mögliche Spuren zu verwischen.

" Sie haben enormen Schaden angerichtet, dem Imbiss-Besitzer die Existenz unter den Füßen weggezogen und die jahrelange Aufbauarbeit des Laubeneigentümers zunichte gemacht ", stellte die Vorsitzende Richterin Dietlinde Storch in der Urteilsbegründung fest. Die Taten seien " dämlich dümmlicher Art ". Weil es sich aber um " jugendtypische Verfehlungen " handele, habe sie das Gericht auf Antrag von Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und Verteidigung nach dem milderem Jugendstrafrecht geahndet. Zumal " positive Ansätze erkennbar " seien. " Wenn Sie jetzt die Kurve nicht kriegen, ist endgültig Schluss ", so die Richterin.

Der 20-Jährige erhielt zudem noch eine neunmonatige Führerscheinsperre, weil er am 24. Oktober ein Motorrad gestohlen hatte und damit betrunken gefahren war. Dass die beiden Justitia nicht unbekannten Angeklagten im November 2008 einen Bauwagen am Stendaler Ostwall in Brand gesteckt haben, hielten die Richter indes für nicht erwiesen.