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Mithäftling krankenhausreif geschlagen Männer zu je acht Monaten verurteilt

27.05.2009, 05:01

Stendal ( wbi ). Gestern hat das Amtsgericht Stendal zwei Männer ( 31 und 35 Jahre alt ) zu je acht Monaten Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung und zur Zahlung von 1000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Richter Thomas Schulz sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten am 26. März 2005 einen Mitinsassen ( heute 49 Jahre alt ) krankenhausreif geschlagen hatten. Er habe sich den Zorn der Täter zugezogen, weil er sie wegen Diebstahls angezeigt hatte. Beide Angeklagten hatten schwere Straftaten begangen : Der 31-Jährige war wegen räuberischer Erpressung mit Todesfolge zu langjähriger Freiheitsstrafe und Unterbringung im Maßregelvollzug verurteilt worden. Ohne Aussicht entlassen zu werden, ist der Mann aus Halle derzeit in der Uchtspringer Außenstelle Lochow untergebracht. Der 35-jährige Mittäter aus Zeitz verbüßt inzwischen eine Haftstrafe : Bis 2014 ist er unter anderem wegen Geiselnahme im Gefängnis.

Der psychiatrische Gutachter, Dr. Mohammad Hasan, hält sie trotz " Persönlichkeitsstörung " für schuldfähig. Obwohl der 31-Jährige als krank und therapiebedürftig gelte, sei er zur Tatzeit schuldfähig gewesen. Mehrere Zeugen aus dem Maßregelvollzug verweigerten gestern die Aussage – trotz der Androhung von Ordnungshaft.

Ein Pfeger berichtete über die Zustände 2005 im Uchtspringer Maßregelvollzug : Seit 2000 sei ständig Klinikpersonal abgebaut worden und das vorhandene völlig überlastet gewesen. Dazu sei die betroffene Station zu 160 Prozent überbelegt gewesen. Die Klinikleitung habe immer erst eingegriffen, wenn etwas passiert war. " Das ist Verwahrung – keine therapeutische Behandlung ", sagte Matthias Hildebrandt, Verteidiger des 31-Jährigen, dazu. Das inzwischen andernorts untergebrachte Opfer hatte von Verbandelung zwischen Insassen und Pflegepersonal gesprochen. " Unglaublich, was hier gelaufen ist ", so Richter Schulz.

Die lange Verfahrensdauer – im Mai 2005 war Anklage erhoben worden – führte der Richter unter anderem auf einen psychiatrischen Sachverständigen zurück. Der hatte es in 18 Monaten nicht geschafft, sein Gutachten zu erstellen.