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Landgericht: Geständiger 26-Jähriger zieht seine Berufung zurück Zehn Monate Haft für eine Hose

Von Wolfgang Biermann 31.08.2012, 03:33

Stendal l Wegen Diebstahls einer Jeans und zweifachen Schwarzfahrens mit der Bahn muss ein Stendaler für zehn Monate ins Gefängnis. Auf eine Jeans der Marke Wrangler hatte es der 26-jährige Stendaler bei seinem Einbruch in eine Wohnung in Stendal-Süd am 1. Februar dieses Jahres abgesehen. Die Jeans habe er unbedingt haben wollen, bekundete der Angeklagte vor dem Amtsgericht als Motiv.

Weil er ohne Fahrkarte nur zwei Stunden nach Entlassung aus dem Gefängnis am 19. Januar in Magdeburg eine Regionalbahn nach Stendal bestiegen hatte und noch ein weiteres Mal von Tangermünde nach Stendal ohne Ticket unterwegs war, verurteilte ihn das Amtsgericht am 21. Mai zu einer Gesamtstrafe von zehn Monaten Gefängnis. Ohne Bewährung, denn eine günstige Sozialprognose sah Richter Ulrich Lentner für den vielfach vorbestraften 26-Jährigen nicht. Der Angeklagte legte ohne anwaltliche Beratung Berufung gegen das Urteil ein, die gestern vor dem Landgericht verhandelt wurde.

Er wollte Bewährung. Indes legte Richter Gundolf Rüge dem geständigen Täter, der bereits 15 Einträge im Strafregister hat, nahe, die Berufung zurückzunehmen. "Nach Aktenlage hat sie keine Aussicht auf Erfolg. Auf Wohnungseinbruch stehen als Mindeststrafe sechs Monate. Und Sie haben bislang immer wieder enttäuscht, so dass eine Bewährungsstrafe nicht in Betracht kommt", redete Rüge dem 26-jährigen Hartz-IV-Empfänger ins Gewissen. Der ließ sich schließlich überzeugen und zog sein Rechtsmittel zurück.

Wie von der Vertreterin der Staatsanwaltschaft zu erfahren war, stehen ihm zwei neue Prozesse ins Haus. Zum einen soll er nach einem Unfall vom Unfallort geflüchtet sein. Und zum anderen schon wieder mehrfach die Bahn ohne Ticket benutzt haben.