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Mehrere Satzungen zu einer zusammengefasst Einheitlicher Text für alle Orte

Von Ronny Schoof 29.12.2010, 05:26

Obere Aller. Während seiner letzten Sitzung 2010 hat der Verbandsgemeinderat der Oberen Aller eine neue Satzung über die Beseitigung von Niederschlagswasser beschlossen. Damit einhergehend wurde auch die entsprechende Gebührensatzung mehrheitlich verabschiedet. Ausgenommen die Gemeinde Wefensleben, für die der Trink- und Abwasserverband Börde zuständig ist, betrifft die Neuregelung alle Mitgliedsgemeinden und Ortsteile der Oberen Aller, da die Aufgabe der Niederschlagswasserbeseitigung auf die Verbandsgemeinde übertragen wurde.

Die Satzung inklusive Abgabe trifft auf jene Haushalte bzw. Grundstücke zu, wo Regenwasser nachweislich nicht auf eigenem Grund und Boden versickert oder gesammelt wird, sondern in das öffentliche Netz eingeleitet wird.

"Es hat sich eigentlich nichts großartig geändert", erläutert Verbandsgemeindebürgermeister Frank Frenkel. "Wir haben zunächst lediglich den Satzungstext vereinheitlicht – allerdings auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten vor Ort." Dies wurde als nötig erachtet, um den Verwaltungsaufwand zu verringern und auch dem Verbandsgemeindegesetz Rechnung zu tragen, dem Vorrang gegenüber dem – in diesem Punkt ohnehin erloschenen – Ortsrecht eingeräumt werden müsse. Finanzielle Auswirkungen habe dieser Beschluss außer in Harbke, wo nach einer neuen Kalkulation nun 19 statt 14 Cent je Quadratmeter anfallen, noch nicht. Innerhalb des Kalkulationszeitraums von drei Jahren werde an der Gesamtsatzung weiter gefeilt, was insbesondere auf die Erstellung von Kalkulationsgebieten abzielt, anhand derer dann die Gebühren für jeden Ort bemessen werden.

"Auf Ehrlichkeit der Bürger angewiesen"

Bei der Erfassung der Gebührenzahler ist die Verwaltung vornehmlich auf die Ehrlichkeit der Haus- und Grundstückseigentümer angewiesen, wie Frenkel auf einige Wortmeldungen dazu im Rat nochmals bestätigte: "Es ist schon rein aus der personellen Situation heraus kaum machbar, alle Grundstücke in allen Orten zu überprüfen. Das erfolgt also nur stichprobenartig oder dort, wo es Zweifel gibt oder die gemachten Angaben augenscheinlich nicht stimmen."