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  7. "Eine Patchwork-Familie unter einen Hut bringen"

In Gremien der Kindertagesstätten wird Satzung für die Westliche Börde diskutiert / Monika Schmidt vom Sozialausschuss: "Eine Patchwork-Familie unter einen Hut bringen"

Von Mandy Ganske 03.11.2010, 04:18

Westliche Börde. Die Gebietsreform hat Kroppenstedt, Gröningen, das Große Bruch und Ausleben zu einer Verbandsgemeinde zusammengebracht. Was das praktisch bedeutet, zeigt sich an der aktuellen Diskussion um eine neue Kindertagesstätten-Satzung. "Es ist, als ob man eine Patchwork-Familie unter einen Hut bringen will", fasst Monika Schmidt als Vorsitzende des federführenden Schul- und Sozialausschusses den Beratungsprozess zusammen. Der Verbandsgemeinderat will noch in diesem Monat darüber entscheiden. In diesen Tagen diskutieren Elternvertreter über den vorgelegten Entwurf in allen Einrichtungen der Verbandsgemeinde – heute Abend in der Kindertagesstätte "Schloss Trautenburg" in Ausleben.

Dort werden Änderungsvorschläge diskutiert, die der Ausleber Ernst Romoser zur Debatte stellt. Der Elternsprecher aus zwei Kita-Gruppen der Einrichtung sieht Nachbesserungsbedarf. "Es ist immer gut, eine weitere Meinung vor sich zu haben und damit die Diskussion anzuregen", verdeutlicht er seine Absicht.

Seine Anregungen stellt er derzeit per Email oder Post auch den Elternvertretern und Leitern in der gesamten Verbandsgemeinde zur Verfügung und richtet sich zudem an einige Räte innerhalb des Verbandsgemeinderates. "Da ich in den Eltern-Kuratorien der anderen Einrichtungen nicht vertreten bin, möchte ich meine Vorschläge auf diesem Weg zur Verfügung stellen", erläutert Romoser. Kritisch sieht der Vater von drei Kindern, dass der derzeitige Entwurf der Satzung keinen Anspruch auf die Aufnahme in eine bestimmte Tageseinrichtung der Verbandsgemeinde Westliche Börde festschreibt. Romoser meint: Das Verbandsgemeindegebiet sei viel zu weitläufig, ein Anspruch auf eine ortsnahe Betreuung müsse her. Er problematisiert zudem, dass mit der Anmeldung des Kindes und dem Abschluss des Betreuungsvertrages die Konzeption und die damit verbundenen Regelungen einer jeweiligen Einrichtung anerkannt werden müssen. Daraus könnten ohne Wissen der Eltern Sanktionen erwachsen, meint Romoser.

Zwei Punkte, bei denen Fachleute aus Jugendamt oder in den Einrichtungen dagegen halten. Angelika Brandt als Sachgebietsleiterin Kindertagesstätten beim Landkreis erklärt zum Beispiel zur Frage, worauf die Eltern Anspruch haben: "Auf eine ganz bestimmte Einrichtung zielt auch das Gesetz nicht ab." Das Kind müsse in zumutbarer Weise untergebracht werden. Das könne, wenn im Ort alles voll ist, auch die Nachbargemeinde sein, sagt sie. Was die Festlegung der Eltern auf die Konzeption der Kita angeht, so heißt es von mehreren Kita-Leiterinnen in der Westlichen Börde übereinstimmend, dass dies bei der Anmeldung zwischen Eltern und Kita Konsens sein müsse. Eltern sollten sich auf den pädagogischen Ansatz einlassen, offen dafür sein und entsprechende Vorgaben akzeptieren, heißt es zum Beispiel von einer Leiterin, die nicht genannt werden will, weil das Thema Kindertagesstätten-Satzung inzwischen hitzig debattiert wird und sie Bedenken hat, zwischen die Fronten zu geraten.

Der Hintergrund: Die Verwaltung der Westlichen Börde und Ernst Romoser hatten sich bereits juristisch auseinandergesetzt. Er lehnt das als Pflichtangebot in der Kindertagesstätte "Schloss Trautenburg" eingeführte Gesunde Frühstück ab. Eine persönliche Auseinandersetzung, die darüber hinaus öffentliches Interesse erregt hat, weil überlegt wurde, über die Satzung grundsätzlich ein Frühstück festzuschreiben – was dann auch für Eltern in anderen Einrichtungen relevant wird. Manche Mutti hatte sich schon gefragt, ob sie dies dann finanzieren könne. Denn für Geringverdiener hält "Schloss Trautenburg" zum Beispiel kein gesondertes Angebot bereit. Der Schul- und Sozialausschuss hat den Satzungsentwurf lange diskutiert und Romoser dabei ein Rederecht eingeräumt.

Frage der Kündigung birgt Zündstoff

Der Entwurf, wie er nun vorliegt, schreibt ein Mittagessen vor. "Wir haben dazu eine Formulierung gewählt, die Spielraum lassen soll, so dass die Einrichtung selbst entscheiden kann, ob sie zusätzlich eine Ganztagsversorgung will", erklärt Ausschussvorsitzende Monika Schmidt. Wichtig sei vor allem gewesen, dass es keine Verteuerungen gebe und die Kitas in bisheriger Art und Weise weitergeführt werden könnten.

Für Zündstoff in der Debatte um den Satzungsentwurf könnte nun aber insbesondere ein dritter Kritikpunkt von Ernst Romoser sorgen. Er sieht es als zu rigide an, wie ein Betreuungsvertrag gekündigt werden kann. Demnach ist das fristlos möglich, "wenn die Eltern trotz schriftlicher Mahnung ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen". Darüber hinaus könne fristlos gekündigt werden, wenn der Verpflegungsbeitrag nicht entrichtet wird. Verbandsgemeinderat Jens Klamm (Linke) zum Beispiel findet gerade diese Kritik berechtigt. "Ich bezweifle, dass es eine Möglichkeit gibt, den Verpflegungsbeitrag als Kündigungsgrund heranzuziehen." Ein Punkt, der hinter vorgehaltener Hand auch für manche Leiterin Gesprächsbedarf aufwirft. Von Angelika Brandt vom Landkreis heißt es dagegen, dass es dafür durchaus eine Grundlage gebe. Fest steht also nur, dass die Debatte dazu offenbar noch nicht beendet ist.

Hauptamtsleiterin Nicole Schliebener betont: "Wir wollen den Eltern mit der Satzung soviel wie es geht ermöglichen und haben uns dafür an entsprechende Formulierungen gehalten." Den Rahmen für das geschriebene Wort gebe das Kinderförderungsgesetz vor und die abschließende juristische Beurteilung. Diese und nächste Woche laufen die Beratungen mit den Elterngremien in den Kitas. "Von dort nehmen wir Hinweise für die Satzung mit", erklärt Nicole Schliebener das Vorgehen. Die inhaltlichen Vorschläge des Ausleber Elternvertreters Ernst Romoser sollen dazu genauso gehören. "Die Verbandsgemeinde ist allerdings nicht verpflichtet, den Anregungen zu folgen", betont sie.