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Verwaltung der Stadt Wanzleben - Börde erwirkt bei der Kommunalaufsicht Fristverlängerung Noch kein Ergebnis im Fall der "Stadt"-Titel-Anhörung

17.11.2010, 04:18

Wanzleben (skr). Die Verwaltung der Stadt Wanzleben - Börde hat laut Auskunft der Kommunalaufsicht des Landkreises in der Angelegenheit um die Frage der "Stadt-Titel"-Zusätze um eine Verlängerung der Anhörungsfrist gebeten. Die Einheitsgemeinde hätte sich eigentlich bereits am 8. November zu den entscheidungserheblichen Tatsachen und zur Rechtslage äußern sollen.

Diese sollte laut Sylvia Wendt, Leiterin der Kommunalaufsicht, mit der Zustimmung auf Verlängerung auf den 12. November nun schriftlich erfolgen. Auf Nachfrage der Volksstimme lag der Leiterin der Kommunalaufsicht jedoch bis gestern kein Schreiben seitens der Stadt Wanzleben - Börde vor. Zu dem Ergebnis um die Verwendung der jeweiligen "Stadt"-Titel könne sich der Landkreis somit vermutlich erst in der nächsten Woche äußern, hieß es.

Rückblick: Die von der Kommunalaufsicht beanstandete Fassung der Hauptsatzung, wonach die Zusätze "Stadt" bei den Ortsteilen Wanzleben und Seehausen gegen geltendes Kommunalrecht verstoßen sollen, ist der Grund für die Anhörung. Auch über den Zusatz im Namen "Stadt Frankfurt" als ehemaliger Ortsteil von Wanzleben muss dabei entschieden werden.

Der Titel "Stadt" sei eine Bezeichnung und kein Namensbestandteil, erklärte Sylvia Wendt. Es müsse deshalb auch im Fall "Stadt Frankfurt" geklärt werden, wann und wie die Bezeichnung zustande kam. "Uns liegen diesbezüglich leider keine Angaben vor. Die Verwaltung der Einheitsgemeinde soll die Hintergründe der Namensgeschichte bei der Anhörung darlegen", hatte die Kommunalaufsichtsleiterin bereits in der vergangenen Woche auf Volksstimme-Nachfrage erklärt. Der ausschlaggebende Punkt sei, dass nach der gültigen Rechtslage nur die Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben – Börde die Bezeichnung "Stadt" tragen darf. Als Namensbestandteil dürfe der Titel nicht verwendet werden.

Denn verliert eine Gemeinde durch Auflösung und Neubildung bzw. Eingemeindung ihre Selbständigkeit, so geht als zwangsläufige Folge des Untergangs der Gemeinde als Rechtssubjekt auch die Bezeichnung "Stadt" mit unter. Lediglich die aufnehmende oder neu gebildete Gemeinde wie die Stadt Wanzleben - Börde kann die Bezeichnung als eigene weiterführen.