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Erhöhungen nicht so dramatisch ausgefallen wie zuvor befürchtet Stadtrat beschließt die neuen Friedhofsgebühren

Von Mathias Müller 20.11.2010, 05:18

Mit der Friedhofssatzung sowie der dazu gehörenden Gebührensatzung hat der Oschersleber Stadtrat zwei wichtige kommunale Gesetze verabschiedet. Nicht ohne die zunächst geplanten Gebühren teilweise erheblich zu senken.

Oschersleben. Durch die 2009 und 2010 vollzogenen Eingemeindungen nach Oschersleben musste die Stadt eine neue Friedhofsgebührensatzung aufstellen. Auch hatte die Kommunalaufsicht eine komplette Überarbeitung der Friedhofsgebühren gefordert. Durch die vom Stadtrat mit 18 Ja-Stimmen, sechs Gegenstimmen und einer Enthaltung beschlossene Gebührensatzung soll die Kostendeckung der Friedhöfe bei 100 Prozent liegen. Zuvor war die Friedhofssatzung beschlossen worden.

Bei den Friedhofsgebühren hat es nach der Sitzung des Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschusses am 13. Oktober bis zum Stadtratsbeschluss zur Wochenmitte zum Teil erhebliche Korrekturen gegeben. So sah zunächst die Grabstellengebühr für ein Reihengrab für die Erdbestattung 1 360 Euro vor, beschlossen wurden 828 Euro. Die Gebühren für ein Kindergrab bei der Erdbestattung sanken von geplanten 788 Euro auf 480 Euro. Noch erheblicher fiel die Senkung der Gebühren für ein Einzelwahlgrab für die Erdbestattung aus, bei der die Kosten von geplanten 3 000 Euro auf 1 217 Euro sanken. Beim Doppelwahlgrab für die Erdbestattung sank die Gebühr von geplanten 5 000 Euro auf jetzt beschlossene 2 028 Euro.

Bei der Feuerbestattung stiegen die Gebühren beim Reihengrab hingegen von 225 Euro auf 727 Euro; beim Wahlgrab von 800 Euro auf 974 Euro; und bei der Beisetzung in der Gemeinschaftsanlage für Urnenwahlgräber von 1 000 Euro auf 1 619 Euro.

Auch bei den Verlängerungsgebühren des Nutzungsrechts für Wahlgräber ruderten Verwaltung und Stadtrat zurück. Die jährlichen Gebühren sanken beim Einzelwahlgrab für die Erdbestattung von 120 Euro auf 49 Euro; beim Doppelgrab von 200 Euro auf 81 Euro; beim Kinderwahlgrab von 68 Euro auf 28 Euro.

Bei den Gebühren für die Nutzung der Trauerhallen in Oschersleben und den Ortsteilen gingen die Meinungen der Stadträte weit auseinander. "Haben Sie sich schon einmal die Trauerhalle in Peseckendorf angeschaut, das ist ein Schuppen, die geplanten 249 Euro sind nicht zu akzeptieren", sagte Jürgen Schlee von den Freien Wählern. "Es gibt einen gravierenden Unterschied zwischen den Trauerhallen in Oschersleben und Neindorf", ergänzte Dieter Bieber, Ortsbürgermeister von Beckendorf-Neindorf, von den Freien Wählern. Das gelte auch für Schermcke, machte seine Fraktionskollegin Barbara Wajroch deutlich. Freie-Wähler-Fraktionsvorsitzender Jörg Gildemeister ging noch weiter, indem er sagte, dass eine Satzung für alle Oschersleber Friedhöfe "rechtlich nicht sauber ist". Bei den Gebühren für die Trauerhallennutzung sprach er von einem "ausgesprochenen Kuhhandel" und stellte den Antrag, diesen Punkt aus der Gebührensatzung zu streichen. Diesen Antrag lehnte die Mehrheit des Stadtrates ab.

Hingegen gab der Stadtrat seine Zustimmung für einen Antrag, den der CDU-Fraktionsvorsitzende Torsten Schubert einbrachte. Er schlug vor, die Gebühren für die Trauerhallennutzung bei den bisherigen 150 Euro zu belassen. Das lasse die Gebühren in den Ortsteilen nicht so erheblich steigen und sorge dafür, dass die Bürger die Trauerhallen weiter nutzen werden. Wenn der Rat die Steigerung beschließe, hatte Schubert befürchtet, würden die Bürger die Trauerhallen nicht mehr für die Feiern nutzen, sondern nur ihre Angehörigen auf den Friedhöfen bestatten. Dadurch gingen wichtige Einnahmequellen für die Stadt verloren.