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Oschersleber Stadtrat hat Niederschlagswasserbeseitigungssatzung beschlossen / Finanzexperte: "Wir wollen damit nicht das große Geld verdienen"

Von Mathias Müller 22.11.2010, 05:25

Nach mehr als sechs Jahren mehr oder weniger starken Ringens hat der Oschersleber Stadtrat in der Vorwoche die Niederschlagswasserbeseitigungssatzung mit der entsprechenden Abgabensatzung beschlossen. Darin regelt die Verwaltung für die Stadt und ihre Ortsteile, wie viele Gebühren Grundstückseigentümer bezahlen müssen, die das Regenwasser von ihren Gebäuden oder versiegelten Flächen in öffentliche Anlagen wie Kanäle einleiten.

Oschersleben. Bevor der Oschersleber Stadtrat in der Vorwoche die Niederschlagswasserbeseitigungssatzung endgültig mit der dazu gehörenden Abgabensatzung bei keiner Gegenstimme und nur einer Enthaltung beschlossen hatte, gab es anfangs Oktober eine Informationsveranstaltung mit allen 16 Ortsteilen, bei der Experten aus dem Rathaus die Hintergründe zur Einführung der Satzungen erläuterten. Bei der Sitzung vor dem entscheidenden Beschluss hatten die Abgeordneten die Entscheidung noch abgesetzt.

"Wir haben alle Fragen zu den Hintergründen beantwortet, die zum Erlassen der Niederschlagswasserbeseitigungssatzung führten", sagte Marco Eisemann vom Amt für Finanzen der Stadtverwaltung Oschersleben.

Hätte der Stadtrat die Niederschlagswasserbeseitigungssatzung, die zum 1. Januar 2011 in Kraft tritt, nicht erlassen, hätte es der Landkreis Börde in einem Zwangsverwaltungsakt getan.

Die Kommunalaufsicht hatte der Stadt schon vor Monaten vorgeworfen, Einnahmen durch Gebühren nicht zu erschließen, die durch eine gültige Satzung möglich gewesen wären. Deshalb die Auflage der Kommunalwächter an die Stadt, im Zuge der Haushaltskonsolidierung die Niederschlagswasserbeseitigungssatzung zu erlassen. Der Stadtrat selbst versuchte sich bereits seit sechs Jahren daran. Bis zur Vorwoche vergeblich.

Zunächst liegen die Gebühren bei 86 Cent

Im Kern sieht die Satzung vor, dass Grundstückseigentümer, egal ob privat, genossenschaftlich oder kommunal, für das Regenwasser, das sie in das öffentliche Netz einleiten, bezahlen müssen. Das Regenwasser stammt von Dächern oder mit Beton oder Pflaster versiegelten Flächen. Die öffentlichen Anlagen hat die Kommune gebaut und muss sie auch unterhalten. Um dafür das nötige Geld zu haben, werden über die Niederschlagswasserbeseitigungssatzung Gebühren erhoben. Zunächst liegen die Gebühren für den Kalkulationszeitraum von drei Jahren bei 86 Cent je versiegeltem Quadratmeter Fläche. Nach drei Jahren kalkuliert die Stadt neu, um zu sehen, ob die Gebühren für die Instandhaltung der Anlagen ausreichen.

Vor der Beschlussfassung hatte der Stadtrat einen Antrag von Jörg Gildemeister, Fraktionschef der Freien Wähler Oschersleben, deutlich abgeschmettert. Gildemeister hatte für die Ortsteile Peseckendorf, Klein Oschersleben und Beckendorf-Neindorf gesonderte Abrechnungsbereiche gemäß der damaligen politischen Grenzen gefordert.

Oscherslebens Bürgermeister Dieter Klenke (parteilos) reagierte mit Unverständnis und sagte, diese grundsätzliche Verweigerungshaltung aus den Ortsteilen helfe nicht bei der Haushaltskonsolidierung. Zudem appellierte Klenke an die Solidargemeinschaft aus der Kernstadt Oschersleben und ihren 16 Ortsteilen. Was beim günstigen Trink- und Abwasserpreis, der sich durch die Größe der gesamten Stadt ergebe, gelte, müsse auch beim Oberflächenwasser gelten. Zumal für Klenke die große Betroffenheit nicht auf dem Lande erzeugt werde, sondern vielmehr in der Stadt, wo der Versiegelungsgrad durch die dichte Bebauung bei 100 Prozent liege. "Seit Jahren doktern wir darum herum, wie wir die Kosten für die Oberflächenwasserbeseitigung refinanzieren können", verdeutlichte Klenke. Die Satzung biete jetzt die Chance dafür.

"Wenn es was kostet, wird es abgelehnt", sagte CDU-Fraktionsvorsitzender Torsten Schubert zur langen Diskussion im Vorfeld des Erlassens der Niederschlagswasserbeseitigungssatzung. Es sei aus seiner Sicht nicht richtig, die anfallenden Kosten nicht an diejenigen weiterzugeben, die sie auch verursachen würden. Den Vorwurf bei der Informationsveranstaltung aus Reihen der Ortschaftsräte, die Kernstadt wolle die Ortsteile nur abzocken, wies Schubert entschieden zurück.

Im Jahr 135 000 Euro Einnahmen

Während die Niederschlagswasserbeseitigungssatzung am 1. Januar 2011 in Kraft tritt, rechnete Stadtfinanzexperte Marco Eisemann damit, dass im dritten Quartal des kommenden Jahres an die ersten Gebührenbescheide an die Grundstückseigentümer verschickt werden. Durch die neue Satzung verspricht sich die Stadt Oschersleben Mehreinnahmen in Höhe von etwa 135 000 Euro im Jahr. Es gehe bei der Satzung darum, den finanziellen Aufwand für die Unterhaltung der Anlagen zwischen der Stadt und den Nutzern aufzuteilen. "Wir wollen damit nicht das große Geld verdienen", versicherte Eisemann.