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Ortschaftsrat Seehausen wendet sich mit einem offenen Brief an den Innenminister Räte bitten beim Land um "Stadt"-Zusatz für Seehausen

Von Sabrina Trieger 11.12.2010, 05:28

Nachdem sich die Verwaltung der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben – Börde schriftlich zu den Einwänden der Kommunalaufsicht zum Zusatztitel "Stadt" für die Ortsteilbezeichnung Seehausen, Wanzleben und "Stadt Frankfurt" geäußert hat, wurde nun auch ein offener Brief an den Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt geschickt. Das Schreiben entstand auf Initiative der CDU-Fraktion im Ortschaftsrat Seehausen. Dazu informierte Bürgermeisterin Petra Hort auf der jüngsten Stadtratssitzung.

Wanzleben. Wenigstens der Namenszusatz in der Ortsteilbezeichnung "Stadt Seehausen" bzw. "Stadt Frankfurt" soll erhalten bleiben. Darum kämpfen gegenwärtig die Seehäuser Ortschaftsräte und die Verwaltung. Denn, nach Auffassung der Kommunalaufsicht des Landkreises darf nur einer den Zusatz "Stadt" tragen – nämlich die Einheitsgemeinde selbst. So sehe es die Verordnung vor.

Die Kommunalaufsicht hatte der Einheitsgemeinde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, der auch schriftlich nachgekommen wurde. Der Fall der schriftlichen Anhörung wurde bereits dem Landesverwaltungsamt zur Prüfung übergeben, teilte Leiterin der Kommunalaufsicht Sylvia Wendt mit.

Parallel dazu hat der Seehäuser Ortsrat einen offenen Brief an Landesinnenminister Holger Hövelmann verabschiedet.

Der Seehäuser Ortschaftsrat Thomas Leitel: "Im Ortschaftsrat Seehausen haben bis auf zwei nicht anwesende Mitglieder alle Ortschaftsräte den Brief unterzeichnet."

In dem offenen Brief heißt es nun: "Sehr geehrter Herr Innenminister Hövelmann, Ortschaftsrat und Ortsbürgermeister der Ortschaft Seehausen wenden sich mit der Bitte an Sie, die Bezeichnung ,Stadt‘ für unsere Ortschaft wieder zuzulassen. Seit alters her führt unsere Gemeinde die ihr im 17. Jahrhundert verliehene Bezeichnung ,Stadt‘. Mit der vom Landtag beschlossenen und von der Landesregierung vollzogenen kommunalen Gebietsreform musste sich unsere Gemeinde mit mehreren Orten zu der Einheitsgemeinde ,Stadt Wanzleben Börde‘ zusammenschließen und damit ihre kommunale Selbstständigkeit aufgeben. Als sich im Laufe des Eingemeindungsprozesses herausstellte, dass zudem auch noch die Stadtbezeichnung verloren gegangen sein könnte, hat sich der Stadtrat der Einheitsgemeinde mit der Frage befasst und kam nach Würdigung der alten Hauptsatzung und unseres Stadtsiegels zur Überzeugung, dass es sich bei der Bezeichnung ,Stadt Seehausen‘ um einen Eigennamen handelt. Demgemäß wurde beschlossen in der neuen Hauptsatzung der Einheitsgemeinde die Ortschaft ,Seehausen‘ künftig als Ortschaft ,Stadt Seehausen‘ zu bezeichnen. Dies fand bei den Seehäuser Bürgerinnen und Bürgern sehr große Zustimmung. Nun teilt die Kommunalaufsicht mit, dass die Genehmigung der Hauptsatzung so nicht erfolgen könne und zieht sie sich auf formaljuristische Begründungen zurück, die sich darin erschöpfen, Paragraphen des Kommunalrechts zu benennen, die der Bezeichnung ,Stadt‘ für eine unselbständige Ortschaft entgegenstehen. Ohne dies juristisch zu bewerten, lässt sich ganz schlicht festhalten, dass solcherlei formaljuristische Entscheidungen an den Wünschen und Bedürfnissen unserer Bevölkerung vorbeigehen. Sie sind auch nicht nachvollziehbar, zumal mit der Bezeichnung "Stadt" keinerlei Rechtsfolgen und Rechtswirkungen verbunden sind, und befördern die bereits bestehende Entfremdung von Politik und Bürgern noch weiter. Wir (der Ortschaftsrat Seehausen, Anmerk. d. Red.) sind der Auffassung, dass es doch nicht gewollt sein kann, im Zuge einer Gebietsreform die Verwaltungskosten einsparen sollte, nun auch gleich Traditionslinien unserer Herkunft und Begriffe der örtlichen Identität und Heimatverbundenheit mit ,einzusparen‘. Wir waren und sind stolz auf die Bezeichnung ,Stadt‘ und wollen uns diesen Stolz auch als unselbstständige Ortschaft nicht nehmen lassen! Dass die Bezeichnung ,Stadt‘ auch bei eingemeindeten Orten – also den Ortschaften – geführt werden kann, zeigt zum Beispiel die Gemeinde Wachtendonk in Nordrhein-Westfalen (NRW). Dort darf die ehemalige Stadt und heutige Ortschaft diesen Titel führen und sich als Ortschaft ,Stadt Wachtendonk‘ nennen. Weshalb soll und kann das, was in NRW möglich ist, nicht auch in Sachsen-Anhalt möglich sein oder möglich gemacht werden? Die Erlaubnis auch als Ortschaft die Bezeichnung ,Stadt‘ tragen zu dürfen, wäre ein Zeichen für bürgernahe Politik und des Respekts vor dem Heimatgefühl, der Ortsverbundenheit und dem Selbstverständnis der Seehäuser. Also eigentlich etwas selbstverständliches, auf das unsere Bürgerinnen und Bürger auch einen Anspruch haben und das nicht einmal Geld kostet."