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Interview mit Verbandsgemeindebürgermeisterin Ines Becker "Zwei Grundschulen werden wir langfristig halten können"

11.10.2014, 01:10

Zwei der vier staatlichen Grundschulen in der Verbandsgemeinde Westliche Börde sind stark gefährdet. Dazu gab es Beschlüsse, Widersprüche und Beanstandungsverfügungen. Wie ist jetzt die Rechtslage? Darüber hat Volksstimme-Redakteur René Döring Verbandsgemeindebürgermeisterin Ines Becker in einem Interview befragt.

Frau Becker, wegen sinkender Schülerzahlen sind ja aufgrund der Vorgaben des Landes langfristig nur noch zwei der vier staatlichen Grundschulen in der Verbandsgemeinde Westliche Börde zu halten. Wie ist denn hier der Stand der Dinge?

Ines Becker: Der Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 11. Juli des vergangenen Jahres ist rechtskräftig. Mit diesem mehrheitlich gefassten Beschluss hat sich der Rat für den langfristigen Erhalt der Grundschulstandorte Gröningen und Hamersleben ausgesprochen.

Aber dieser Beschluss entsprach ja nicht der Vorlage der Verwaltung und Sie als Verbandsgemeindebürgermeisterin haben Widerspruch eingelegt. Übereingestimmt haben Sie mit der Ratsentscheidung, im südlichen Teil der Verbandsgemeinde die Gröninger Grundschule zu erhalten. Aber für den nördlichen Teil haben Sie eine andere Lösung bevorzugt. Hier hatten Sie sich für den Erhalt der Ausleber Grundschule ausgesprochen.

Ja, das ist richtig. Diesen Widerspruch habe ich aus haushaltsrechtlichen Gründen eingelegt. Um in Zukunft die Möglichkeit zu haben, alle Grundschüler des nördlichen Teils der Verbandsgemeinde an einem Standort zu unterrichten, müssten sowohl in Hamersleben als auch in Ausleben Instandsetzungs- und Umbauarbeiten vorgenommen werden. Ein Gutachten hatte ergeben, dass dafür die Kosten in Hamersleben weitaus höher sein würden als in Ausleben. Deswegen musste ich Widerspruch einlegen.

Und wie ging es weiter?

Der Verbandsgemeinderat hatte sich am 29. August 2013 erneut mit diesem Thema beschäftigt und ist mehrheitlich bei seiner Entscheidung für Hamersleben geblieben.

Und dann kam die Kommunalaufsicht des Landkreises ins Spiel?

Ja, mit einem Schreiben vom 2. Dezember 2013 ist der Beschluss des Verbandsgemeinderates von der Kommunalaufsicht beanstandet und der Rat mit dieser Beanstandungsverfügung aufgefordert worden, seinen Beschluss aufzuheben. Daraufhin ist der Verbandsgemeinderat am 12. Dezember 2013 zusammengekommen und hat wieder mehrheitlich gegen diese Beanstandungsverfügung der Kommunalaufsicht des Landkreises Widerspruch eingelegt. Dann gab es lange Zeit keine Reaktion.

Wie lange?

Bis zum 18. Juli 2014. Da erreichte uns ein Schreiben vom Landkreis, in dem er seine Beanstandungsverfügung gegen den Beschluss des Verbandsgemeinderates aufgehoben hat. Dazu war der Landkreis vom Landesverwaltungsamt aufgefordert worden, da die Kommunalaufsicht des Landkreises nicht zuständig ist. Im Übrigen ist auch auf Grund einer Gesetzeslücke keine andere Behörde für die Entscheidung des Widerspruchs zuständig.

Weil die Verbandsgemeinde und nicht der Landkreis Träger der Grundschulen ist?

Grundsätzlich hat der Verbandsgemeinderat die Zuständigkeit zu entscheiden, wo er seine Grundschüler beschult. Die Entscheidung Hamersleben ist zwar nicht die zweckmäßigste, aber deswegen ist sie nicht gleichzeitig rechtswidrig, so die Aussage, die ich von einem Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes erhalten habe. Das Schulamt des Landkreises ist für die Schulentwicklungsplanung zuständig, zu der wir für unsere Grundschulen zuarbeiten.

So dass also der am 11. Juli 2013 gefasste Beschluss des Verbandsgemeinderates endgültig rechtskräftig ist?

Ja, jetzt gibt es keine Möglichkeit mehr, gegen diesen Beschluss rechtlich vorzugehen.

Damit bleiben also die Grundschulen in Gröningen und Hamersleben langfristig erhalten, während in der Kroppenstedter Grundschule 2015 das letzte Schuljahr beginnt und in der Ausleber Grundschule 2016.

Die Beschlusslage ist so, dass alle Grundschulen so lange wie möglich erhalten werden sollen. Nach dem jetzigen Zahlenmaterial haben wir in der Grundschule Kroppenstedt im Schuljahr 2016/17 51 Schüler, aber 52 sind nach der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung gefordert, ab 2017/18 60 Schüler. Auch in Ausleben und Hamersleben müssen wir ab dem Schuljahr 2017/18 jeweils 60 Schüler nachweisen. Auch hier unterschreiten nach dem jetzigen Stand beide Schulen.

Und was ist mit den jüngsten Wortmeldungen der Landes-CDU und der Landes-SPD über eine mögliche Verringerung der Mindestschülerzahlen von 80 auf 60 sowie der Möglichkeit, Schulverbünde herzustellen?

Das hilft uns nicht weiter, weil unser Bereich zum dünn besiedelten Gebiet zählt und für uns jetzt schon die Mindestschülerzahl von 60 Schülern ab dem Schuljahr 2017/18 gilt, die wir aber trotzdem nicht in allen vier Schulen erreichen. Wir brauchen nun Planungssicherheit, um zumindest zwei Grundschulen in der Westlichen Börde eine langfristige Zukunft zu geben.

Was aber auch mit größeren Investitionen in Gröningen und Hamersleben verbunden ist. Wobei in Gröningen geplant ist, dass die Grundschule in die alte Sekundarschule zieht und die Freie Sekundarschule von dort in das Gebäude der Wirtschaftsakademie Rahn wechselt, die ja mit der Rahn Dittrich Group einen gemeinsamen Träger haben.

Ja, so ist es vorgesehen. Bei den Investitionen in der ehemaligen Sekundarschule Gröningen sowie in Hamersleben könnte uns das Stark III-Programm, mit dem die Europäische Union und das Land energetische und nachhaltige Sanierungen von Schulen und Kindertagesstätten fördern möchten, sehr helfen. Deswegen haben die Stadt Gröningen und die Gemeinde Am Großen Bruch als Eigentümer der beiden Grundschulgebäude auch alles daran gesetzt, den sehr kurzfristigen Termin für die Bedarfsanmeldungen bei der Investitionsbank einzuhalten. Sie haben von jetzt auf gleich die finanziellen Mittel bereitgestellt, so dass die beauftragten Planungsbüros pünktlich fertig waren und alle Unterlagen am 30. September in Magdeburg vorgelegen haben.

Was aber keine Garantie dafür ist, dass die Sanierungsarbeiten zu 60 oder 70 Prozent von EU und Land gefördert werden, oder?

Nein, diese Garantie gibt es nicht. Wir und viele andere Kommunen des Landes haben jetzt diese Bedarfsanträge eingereicht. Nun wird das Land alle Anträge sichten und wohl frühestens im zweiten Quartal des nächsten Jahres entscheiden, wer einen Fördermittelantrag stellen darf.

Und sollte es schiefgehen und kein Geld aus Magdeburg und Brüssel fließen?

Dann werden wir gemeinsam mit der Stadt Gröningen und der Gemeinde Am Großen Bruch Möglichkeiten finden müssen, um die beiden Grundschulen so auszustatten, wie es erforderlich ist.

Bleibt noch ein Blick nach Kroppenstedt und Ausleben, wo es Ankündigungen und auch schon Bestrebungen gibt, im Fall der Schließung der staatlichen Grundschulen alternative, also private Schulen zu eröffnen. Was würde das für die Schullandschaft in der Westlichen Börde bedeuten?

Zwei Grundschulen werden wir im Verbandsgemeindegebiet dann sicherlich auch mit weniger Schülern langfristig halten können. Aber nicht alle Eltern werden ihre Kinder in freien Schulen beschulen lassen. Außerdem sind freie Schulen nicht an Einzugsgebiete gebunden wie die staatlichen Schulen und somit könnten auch Schüler aus anderen Bereichen dann in diesen Schulen lernen.