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Nach Eingemeindung verloren Großalsleben und Hadmersleben Status Der Verlust des Stadtrechts macht Bürgern zu schaffen

Von Yvonne Heyer 25.03.2011, 05:29

Das Zusammengehen der Kommunen im Zuge der Gebietsreform im vergangenen Jahr hat einige Narben hinterlassen, Narben vor allem bei den Städten. Sie haben mit ihrer Eigenständigkeit auch das Stadtrecht verloren.

Oschersleben. Es ist schon einige Jahre länger her, dass die Kleinstadt Großalsleben ein Ortsteil von Gröningen wurde. Zum 1. Januar 2001 wurde die freiwillige Eheschließung zwischen Großalsleben und Gröningen vollzogen. Gleichzeitig war damit aber auch das etwa 150 Jahre währende Stadtrecht verwirkt. "Wir hatten damals keine andere Chance, es waren in erster Linie finanzielle Zwänge, die zu diesem Schritt führten. Wir waren überschuldet, nicht mehr handlungsfähig. Mit der Eingemeindung nach Gröningen wurde ein Teil der Schulden erlassen. Das Rad hat sich für uns weitergedreht, wir haben im Zusammenspiel mit Gröningen einiges erreichen können", stellt Großalslebens Ortsbürgermeister Reno Baltruschat fest. Das mit der Eingemeindung das Stadtrecht verlorenging, war für ihn eine logische Entscheidung.

Das sehen die einstigen Hadmersleber Stadtväter und etliche Bürger dieser ehemaligen Kleinstadt ganz anders. Hier sitzt auf der einen Seite der Stachel der Zwangseingemeindung tief, auf der anderen Seite der Verlust des Stadtrechtes. Das bestand übrigens seit immerhin 1399. Hadmersleben feierte in diesem Jahr die 1050-Jahr-Feier.

"Es ist per Gesetz festgelegt, dass in einer Stadt nicht noch eine andere existieren kann. Wir wurden nach Oschersleben eingemeindet, also verloren wir das Stadtrecht", meint Hadmerslebens Ortsbürgermeister Ulrich Göllner und verweist in diesem Zusammenhang auf die Klage gegen die Zwangseingemeindung, die noch nicht endgültig entschieden ist.

Die Bezeichnung Stadt kann nur von einer selbständigen Gemeinde geführt werden, so lautet die gültige Rechtsauffassung und kann im Paragrafen 13 der Gemeindeordnung nachgelesen werden.

Hoffnungen, das Stadtrecht möglicherweise doch noch zurückzubekommen, haben auch die Worte von Landrat Thomas Webel zum neuen Jahr, veröffentlicht in der Volksstimme am 31. Dezember 2010, geschürt. Er sagte: "Bekannt ist, dass nicht nur durch Betroffene im Landkreis Börde dem Innenministerium gegenüber der Wunsch vorgetragen wurde, dem Landtag eine entsprechende Entscheidungsvorlage zur Änderung der Gemeindeordnung, die die bisherige Rechtslage im Sinne der Ortsteile korrigiert, einzubringen...."

Auf einem Wahlforum im Vorfeld der Landtagswahlen mit CDU-Kandidatin Gabriele Brakebusch haben die Hadmersleber das Problem ebenso noch einmal vorgebracht. Und die nun wiedergewählte Abgeordnete versprach, sich zu kümmern. Ob die Harbkerin etwas erreichen wird, bleibt abzuwarten.