1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Wanzleben
  6. >
  7. Hundekot-Debatte entbrennt im Gemeinderat

Politiker verlangen Kontrolle der Beseitigungspflicht auch durch die Bürger Hundekot-Debatte entbrennt im Gemeinderat

Von Maik Schulz 18.02.2011, 04:36

Eine Diskussion um das leidige Thema "Hundekot auf öffentlichen Straßen" gab es am Dienstagabend im Gemeinderat der Hohen Börde. Anlass war die Verabschiedung der Gefahrenabwehrverordnung gewesen. Dieses Satzung schließt auch die Tierhaltung und das Verhalten von Tierbesitzern in der Öffentlichkeit ein.

Irxleben/Hohe Börde. Schon die Tatsache, dass die Beseitigung von Hundedreck auf der Straße Teil der Gefahren- abwehrordnung ist und nicht – wie es der Bürger wohl vermutet – Teil der Straßenreinigungssatzung, macht klar: Das Thema Hundekot hat Sprengkraft – und das auch im direkten Sinne. Ein-Euro-Jobber der Grünpflege können ein Lied von Tretminen beim Rasenmähen singen. "Ich traue mich schon gar nicht mehr, Leute mit der Motorsense ins Grün zu schicken. Es ist teilweise unzumutbar. Da wäre ein Rundum-Spritzschutz nötig", berichtete der stellvertretende Bebertaler Bürgermeister Christian Zielasko aus eigener Erfahrung.

Doch nicht nur im hohen Rasengrün "schlummern" stinkig-schmierige Überraschungen. Bewohner nahezu aller Ortschaften klagen über die Hinterlassenschaften der Vierbeiner – vom Hund bis zum Pferd. Selbst in Rottmersleben, der einzigen Ortschaft der Hohen Börde mit Hundekot-Behältern an den Straßen, ist das Problem nach wie vor aktuell.

In der nun verabschiedeten Gefahrenabwehrverordnung der Hohen Börde heißt es zum Thema in Paragraf 6: "Tierhalter und die mit der Führung oder Pflege Beauftragten sind verpflichtet zu verhüten, dass ihr Tier Straßen und Anlagen verunreinigt. Bei Verunreinigungen sind der Tierhalter und die mit der Führung oder Pflege Beauftragten zur Säuberung verpflichtet. Die Straßenreinigungspflicht der Anlieger bleibt unberührt."

Paragraf 11 regelt, dass eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, wenn "nicht verhütet (wird), dass Tiere Straßen oder Anlagen verunreinigen und wenn ein Tierhalter "bei Verunreinigungen die Verpflichtung zur unverzüglichen Säuberung nicht erfüllt."

Die Diskussion im Gemeinderat entbrannte um die Interpretation des Wortes "unverzüglich". "Unverzüglich heißt nicht sofort. Wenn die Hundeberge nicht sofort beseitigt werden müssen, bleiben sie immer liegen. Damit öffnen wir den Ausreden der Hundebesitzer Tür und Tor". "Kein Hundehalter kehrt an den Ort des Hundebergs zurück." "Aus den Augen aus dem Sinn" – das waren die Bedenken einiger Gemeinderäte. Der von Bebertals Ortsbürgermeister Tilman Müller angesprochene unappetitliche, aber doch mögliche Fall von Hundedurchfall sorgte für schallendes Gelächter. Doch einige Gemeinderäte mahnten zu "gebotenem Ernst." "Wir sind doch hier nicht im Comedy-Club" echauffierte sich der Bebertaler Ronald Heinhaupt.

Verwaltungsmitarbeiter Dirk Schumacher erklärte: "Der Passus ¿unverzüglich‘ ist eingeführt worden, weil es beispielsweise Pferdehaltern nicht zuzumuten ist, die ¿Äpfel‘ noch während des Ritts zu entfernen". Das wiederum sahen einige Gemeinderäte anders.

Schlussendlich forderte die Ratsmehrheit, dass konsequent die Einhaltung der sofortigen Beseitigungspflicht von Hundekot durchgesetzt werden muss. "Das geht aber nur, wenn die Bürger uneinsichtige Hundehalter ansprechen und bei Nichtbeachtung damit drohen, das Ordnungsamt mit Name und Anschrift des verursachenden Hundehalters zu informieren. Das ist kein Denunziantentum, sondern erste Bürgerpflicht, dem Dreck auf den Straßen endlich Ende zu machen. Nur so wird das Ordnungsamt Herr der Sache", erklärte Zielasko.

Beim Begehen einer solchen Ordnungswidrigkeit drohen bisher 20 Euro Verwarngeld und bei Nichtbeachtung 50 Euro Bußgeld. Darüber informierte Eckhard Marschke vom Ordnungsamt. "Im Einzelfall und bei Wiederholungen können die Strafgelder bei Ordnungswidrigkeiten bis zu 2 500 Euro steigen."