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Bauordnungsamt im Landkreis kontrolliert Zustand von leer stehenden Gebäuden Verwaiste Häuser im Sülzetal verkommen zu Schandflecken

Von Yvonne Heyer 18.02.2011, 05:36

Eigentum verpflichtet! Diesen Spruch hört man zwar hin und wieder, doch dass er längst an Bedeutung verloren hat, sieht ein jeder, der mit offenen Augen durch die Dörfer fährt. In beinahe jeder Gemeinde lässt sich eine "Ruine" finden, die das Ortsbild verschandelt – zum Ärger der Bürger, aber auch der Behörden.

Sülzetal. Gerade in jüngster Vergangenheit standen besagte Ruinen immer wieder im Mittelpunkt verschiedenster Diskussionen. Es gibt viele Grundstückseigentümer, die ihre Anwesen so richtig schmuck gemacht haben, andere Gebäude wiederum verwaisen. Und über Jahre werden diese, oft auch Ortsbild prägenden Gebäude zum Schandfleck und zum Problem. Und weil im Ortschaftsrat Langenweddingen gerade wieder danach gefragt wurde, sei die alte Gaststätte mit Saal am Rennberg als Beispiel genannt. Auch der ehemalige "Schwarze Adler" in Altenweddingen, mitten im Ortskern, ist so ein Problemkind. Laut Aussage von Bauamtsleiter Fred Fedder hat die Gemeinde Sülzetal derzeit insgesamt zwölf solcher Problemkinder. Zuständig ist dafür nicht die Gemeinde, sondern das Bauordnungsamt des Landkreises. Und die Amtsleiterin Isolde Prost kann ein vielstimmiges Lied von derart problembehafteten Gebäuden singen. "Ein Großteil davon befindet sich in Privateigentum. In der Regel bekommen wir aus den Kommunen die Meldungen über problembehaftete Gebäude. Unsere Mitarbeiter schauen sich die Gebäude vor Ort an und beurteilen danach, wie weiterverfahren werden soll, welche Schritte einzuleiten sind", erklärte Isolde Prost.

Immer höhere Summen für Ersatzvornahmen

Der Eigentümer wird beauftragt, beispielsweise lose Ziegel zu beseitigen oder eingefallene Dächer zurückzubauen. Dafür wird ihm eine Frist gesetzt. "Können wir den Eigentümer nicht erreichen, besteht eine akute Gefahr, beispielsweise wenn die Standsicherheit eines Gebäudes gefährdet ist, geht der Landkreis in Vorleistung, aber nur dann. Jedes Gebäude ist eine Einzelfallentscheidung", betont Isolde Prost. Zumal in etlichen Fällen die Eigentümer erst ermittelt werden müssen, oft Erbengemeinschaften zusätzliche Schwierigkeiten bereiten. Allein neun Mitarbeiter des Bauordnungsamtes des Landkreises bearbeiten Problemkinder und "Ruinen", und sie alle haben mehr als gut zu tun. Alljährlich muss der Landkreis höhere Summen für Ersatzvornahmen zur Sicherung von Gebäuden bei Gefahr in Verzug aufbringen.

In der Gemeinde Sülzetal kam hinsichtlich der "Ruinen" auch schon mal die Diskussion auf, inwieweit die Hauseigentümer auch auf Förderprogramme hingewiesen werden. Es gibt begrenzte Mittel über das ALFF. Doch Isolde Prost weiß auch zu berichten, dass gerade private Eigentümer kaum davon Gebrauch machen. "Wir haben die Initiative ergriffen und mit betroffenen Eigentümern gesprochen, wollen sie mehr unterstützen", so die Leiterin des Bauordnungsamtes des Landkreises. Denn, so berichtet sie auch, Probleme mit Häusern und Gebäuden nehmen im Landkreis stetig zu. Geringe Einkommen, hohe Arbeitslosigkeit und die Abwanderung tragen dazu bei, dass immer mehr Häuser verwaisen und schließlich verfallen.

"Die Gefahrenabwehr ist ja wirklich nur die eine Seite, die andere Seite sind die Schandflecke, die in den Orten entstehen", so Isolde Prost.

Förderprogramm nutzen

Mit dem Förderprogramm Stadtumbau Ost/Abriss gibt es die Möglichkeit, Gebäude, die vorher als Wohnraum genutzt wurden, abreißen zu lassen, Es gibt eine Förderung von 60 Euro pro Quadratmeter, Eigenmittel sind nicht erforderlich. Anträge können über die Gemeinde Sülzetal gestellt werden. Der Eigentümer muss dem Abriss zustimmen. Einige Bürger haben in der Gemeinde Sülzetal davon Gebrauch gemacht, wie Bauamtsleiter Fred Fedder bestätigt.

Im Fall der anfangs genannten "Problemkinder" in Langenweddingen und Altenweddingen wurde bislang nur erreicht, dass das Areal gesichert ist und die Fußwege gesperrt sind.