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Änderung der Gefahrenabwehrordnung der Einheitsgemeinde erst am Anfang der Diskussion Ortschaftsrat will künftig Leinenzwang in Wanzleben

Von Sabrina Trieger 25.02.2011, 05:33

In den Ortschaftsräten der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben – Börde wird gegenwärtig über die Änderung der Gefahrenabwehrverordnung diskutiert. Darin soll ein Leinenzwang, den es so darin bislang noch nicht gibt, eingeführt werden. Bei der jüngsten Ortschaftsratssitzung Wanzleben hat sich der Ortschaftsrat für einen Leinenzwang ausgesprochen. Zwei Favoriten für mögliche Hundeauslaufwiesen wurden bereits benannt.

Wanzleben. Zumindest die Wanzleber Ortschaftsräte haben sich am Mittwoch in ihrer Sitzung für die Einführung des Leinenzwangs in ihrem Ortsteil ausgesprochen. Das erklärte gestern Ortsbürgermeister Sandro Meyer gegenüber der Volksstimme. Es müsse nach Ansicht der Räte endlich eine einheitliche vernünftige Regelung geschaffen werden, um "etwas Ordnung in die Sache zu bringen".

Die Empfehlung der Räte, die sich dabei für den Leinenzwang ausgesprochen haben, soll in die Diskussion um die Änderung der Gefahrenabwehrverordnung des Stadtrates in den nächsten Monaten mit einfließen. Nach Aussagen von Ordnungsamtsleiterin Erika König soll nun in allen Ortschaftsräten über das Thema Leinenzwang diskutiert und sich eine Meinung gebildet werden. Anschließend wird im Stadtrat darüber diskutiert.

Wie sie weiter sagt, könne der Leinenzwang für einzelne Ortschaften festgelegt oder auf die gesamte Einheitsgemeinde ausgedehnt werden. Nach Änderung der Gefahrenabwehrverordnung müsse diese noch durch das Landesverwaltungsamt geprüft werden. Und noch ein weiteres Problem muss im Zusammenhang mit dem Leinenzwang gelöst werden. Da ein ganzjähriger Leinenzwang sich mit dem Feld- und Forstordnungsgesetz (FFOG) über einige Monate überschneiden würde, hätten Hundehalter außer auf ihren privaten Grundstücken keine Gelegenheit, ihre Vierbeiner frei laufen zu lassen. "Das wiederum wäre mit dem Tierschutzgesetz nicht in Einklang zu bringen", erklärte Ordnungsamtsleiterin Erika König. Darum müssten die Ortsteile gleichzeitig mit der Einführung des Leinenzwangs auch Hundeauslaufwiesen vorhalten, um den Haltern in der fraglichen Zeit vom 1. März bis 15. Juli ein Freilauf der Hunde auf den dafür vorgesehenen Flächen zu ermöglichen.

Die Wanzleber Ortschaftsräte haben in ihrer Diskussion am vergangenen Mittwoch deshalb auch gleichzeitig über die Ausweisung von zwei Hundeauslaufflächen in Wanzleben gesprochen. Zunächst war eine Rasenfläche in der Nähe des Biotops im Volkspark vorgeschlagen worden. Die Räte sprachen sich aber mehrheitlich dagegen aus. Die anderen beiden Vorschläge zeigten sich hingegen mehrheitsfähig. So soll zum einen die Rasenfläche zwischen dem Radweg, der B246a Richtung Kita Sarrezwerge als mögliche Hundeauslaufwiese bereitgestellt werden. Positiv stehen die Ortschaftsräte auch der Wiese zwischen der B246a Richtung Tankstelle Vor dem Hohen Tor gegenüber. Beide wurden nun in die Stellungnahme des Ortschaftsrates aufgenommen.

Die Hundeauslaufwiesen würden nach Angaben von Ortsbürgermeister Sandro Meyer übrigens nicht eingezäunt, sondern lediglich als solche ausgeschildert werden. Auch ein Abfallkorb für Hundekot-Tüten soll an die Stellen kommen.

Anders sieht zum Beispiel die Situation in Klein Wanzleben aus. Nach Angaben von Ortsbürgermeister Horst Flügel sei das Thema "Leinenzwang" zwar noch nicht im Ortschaftsrat diskutiert worden. Allerdings habe man bereits im vergangenen Jahr einen Standort für solch eine Hundeauslaufwiese gesucht, aber bislang keinen gefunden. "Alle dafür geeigneten Flächen sind in privater Hand", erklärte Horst Flügel. Was den Leinenzwang betreffe, wolle er der Diskussion im Ortschaftsrat nicht vorweggreifen. Auch Seehausens Ortsbürgermeister Eckhard Jockisch konnte gestern noch keine Aussage zum Stand der Meinungsbildung seiner Räte treffen. "Darüber haben wir noch nicht diskutiert und auch in der aktuellen Ortschaftsratssitzung ist dieses Thema noch nicht vorgesehen." Es gebe in Seehausen weder eine Hundeauslaufwiese noch sei eine Fläche dafür vorgesehen.

Nach Angaben von Ordnungsamtsleiterin Erika König befände sich die Diskussion zum Leinenzwang erst im Anfangsstadium. Sie rechne mit einem Stadtratsbeschluss und einem Inkraftsetzen der geänderten Gefahrenabwehrverordnung frühestens nach der Sommerpause.

Unabhängig davon wird in vier Tagen am 1. März das Feld- und Forstordnungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt die Leine auf Feldwegen, im Wald und auf der Flur wieder bis einschließlich 15. Juli vorschreiben. Damit soll vor allem das junge Wild geschützt werden.

In der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben – Börde sind nach Angaben des Ordnungsamtes derzeit 1708 Hunde steuerlich gemeldet.