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Beschluss vom Oktober 2010 aufgehoben / CDU-Stadtrat äußert scharfe Kritik an der Verwaltung Wanzleber Stadtrat verzichtet auf Einlegen der Verfassungsbeschwerde

Von Sabrina Trieger 12.03.2011, 05:30

Den Beschluss vom Oktober 2010, gegen das zweite Begleitgesetz zur Gebietsreform eine Verfassungsbeschwerde einzulegen, hat der Wanzleber Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung am Donnerstag zurückgezogen. Allerdings kritisierte die CDU harsch die Verwaltung.

Wanzleben. Der Wanzleber Stadtrat hat auf seiner jüngsten Sitzung beschlossen, den erst im Oktober 2010 gefassten Beschluss, gegen das Zweite Begleitgesetz zur Gebietsreform Verfassungsbeschwerde einzulegen, zurückzunehmen. Der Antrag von Bürgermeisterin Petra Hort, den Verfassungsbeschwerde-Beschluss aufzuheben, wurde mit knapper Mehrheit – 12 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen – angenommen.

"Damit ist die Verfassungsbeschwerde vom Tisch", sagte gestern Bürgermeisterin Petra Hort auf Volksstimme-Nachfrage. Die Kosten für das Beschwerdeverfahren waren vorab von der Verwaltung auf bis zu 10 000 Euro geschätzt worden.

Dennoch war die von der CDU-Fraktion eingebrachte Beschlussvorlage "Verfassungsbeschwerde gegen das ,Zweite Begleitgesetz zur Gebietsreform‘ und das ,Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Börde‘" erst im Oktober 2010 nach einer längeren Diskussion vom Stadtrat angenommen worden.

CDU-Stadtrat Martin Heine kritisierte bei der Stadtratssitzung Donnerstagabend, dass der gefasste Beschluss bereits hätte umgesetzt werden müssen. "Es sollte Verfassungsbeschwerde eingelegt und kein Gutachten in Auftrag gegeben werden. Die Verwaltung handelt selbstherrlich und ohne Rückkopplung mit dem Stadtrat", schrieb er der Volksstimme. Hintergrund: Die Verwaltung hatte nach dem ersten Ratsbeschluss einen Rechtsanwalt damit beauftragt, die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde zu prüfen. Das Gutachten kostete 1500 Euro. "Dabei wurde herausgearbeitet und der Verwaltung mitgeteilt, dass es zu einer Klageabweisung kommen würde", teilte Petra Hort mit.

Ratsmitglied Martin Heine sieht die Sachlage wie folgt: "Das Gutachten, mit dem die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde verneint werden, auf das sich Frau Hort bezieht, ist völlig allgemein gehalten und geht gar nicht auf unsere konkreten vom Stadtrat in seinem Beschluss benannten Gründe für die Verfassungswidrigkeit des Zwangseingemeindungsgesetzes ein. Überzeugend ist das nicht. Letztlich wurde von der Bürgermeisterin mit erheblichen Kosten einer Verfassungsbeschwerde argumentiert. Aber die Gemeinde Klein Wanzleben hatte vor ihrer Eingemeindung bereits eine Verfassungsbeschwerde beauftragt und bezahlt. Da die Stadt Wanzleben - Börde deren Rechtsnachfolger ist, führt sie also ,schon‘ eine Verfassungsbeschwerde. Entgegen mehrfacher in Protokollen enthaltener Hinweise und Bitten hat die Bürgermeisterin eine möglicherweise kostenlose Erweiterung dieser bereits bezahlten Verfassungsbeschwerde nicht geprüft." Die Klein Wanzleber klagen indes gegen das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt weiter. Für dieses Verfahren hat Klein Wanzleben bereits 20 000 Euro gezahlt. Laut Petra Hort sei dies allerdings eine Klage, die mit der, wie sie jetzt per Beschluss vom Rat aufgehoben wurde, nicht vergleichbar wäre.

Der Seehäuser Stadtrat Martin Heine meldete sich vom Ausgang der Diskussion nach der Ratssitzung in seinem Schreiben an die Volksstimme enttäuscht zu Wort. "Sobald Beschlüsse aus der Mitte des Stadtrates, sei es zur Verfassungsbeschwerde oder zum ,Heiraten auf der Burg‘ verabschiedet werden, versucht die Verwaltung – aus welchen Gründen auch immer – diese wieder auszuhebeln."