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  7. Innenminister: "Stadt"-Zusatz muss für Ortschaften entfallen

In der Reaktion auf Einspruch des Ortschaftsrates gibt das Land der Kommunalaufsicht Recht Innenminister: "Stadt"-Zusatz muss für Ortschaften entfallen

Von Sabrina Trieger 18.01.2011, 05:28

Der Stadtrat der Einheitsgemeinde muss seine im Oktober 2010 geänderte Hauptsatzung was die Namensführung des Zusatzes "Stadt" für die Orte Seehausen und Wanzleben betrifft, zurücknehmen. In einer Reaktion auf einen offenen Brief des Ortschaftsrates Seehausen an den Innenminister erklärte Minister Holger Hövelmann, dass die Bezeichnung "Stadt" nur die Einheitsgemeinde und nicht die Ortsteile tragen dürfen.

Seehausen / Wanzleben. Das Innenministerium hat den an Minister Holger Hövelmann gerichteten offenen Brief des Ortschaftsrates Seehausen mittlerweile beantwortet, teilte gestern Martin Krems, Pressesprecher im Innenministerium, auf Volksstimme-Nachfrage mit. Darin wird die Rechtsauffassung der Kommunalaufsicht des Landkreises Börde bestätigt: Die Bezeichnung "Stadt" kann nur von einer selbständigen Gemeinde geführt werden. Nach dem Zusammenschluss zur neuen Stadt Wanzleben-Börde wird die bisher von den Städten Seehausen und Wanzleben geführte Bezeichnung "Stadt" nunmehr von der gemeinsamen Stadt geführt, nicht von unselbstständigen Teilen dieser Stadt.

Heute soll es zu der Thematik noch ein Gespräch zwischen dem Ministerium und Thomas Leitel (CDU), Mitglied des Seehäuser Ortschaftsrates, geben, teilte Martin Krems gestern weiter mit. Das Schreiben war auf eine Initiative der CDU-Fraktion des Seehäuser Ortschaftsrates aufgesetzt worden. Die Räte hatten den Brief geschlossen unterzeichnet.

Der Ortschaftsrat und Ortsbürgermeister der Ortschaft Seehausen hatten sich Anfang Dezember mit der Bitte in Form eines öffentlichen Briefes an Innenminister Hövelmann gewendet, die Bezeichnung "Stadt" für die Ortschaft Seehausen doch wieder zuzulassen. "Wir sind der Auffassung, dass es doch nicht gewollt sein kann, im Zuge einer Gebietsreform die Verwaltungskosten einsparen sollte, nun auch gleich Traditionslinien unserer Herkunft und Begriffe der örtlichen Identität und Heimatverbundenheit mit ,einzusparen‘. Wir waren und sind stolz auf die Bezeichnung ,Stadt‘ und wollen uns diesen Stolz auch als unselbstständige Ortschaft nicht nehmen lassen! Dass die Bezeichnung ,Stadt‘ auch bei eingemeindeten Orten – also den Ortschaften – geführt werden kann, zeigt zum Beispiel die Gemeinde Wachtendonk in Nordrhein-Westfalen. Dort darf die ehemalige Stadt und heutige Ortschaft diesen Titel führen und sich als Ortschaft ,Stadt Wachtendonk‘ nennen. Weshalb soll und kann das, was in einem anderen Bundesland möglich ist, nicht auch in Sachsen-Anhalt möglich sein oder möglich gemacht werden?" hieß es in dem offenen Brief. Diese Frage wollten die Ortschaftsräte unter anderem beantwortet wissen.

Der Stadtrat hatte im Oktober 2010 eine Änderung der Hauptsatzung beschlossen, wonach die beiden Orte Wanzleben und Seehausen weiterhin den Titel "Stadt" tragen dürfen, obwohl sie kein Stadtrecht mehr haben. In der Begründung des damaligen Beschlusses hieß es: "Nach der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt führen die Gemeinden ihren bisherigen Namen weiter. Im Gebietsänderungsvertrag wurde durch einen Schreibfehler nicht der korrekte Name ,Stadt Wanzleben‘ und ,Stadt Seehausen‘ benannt, was mit der Änderung der Hauptsatzung nun behoben werden soll."

Den Beschluss fassten damals die Stadträte der Einheitsgemeinde einstimmig. Die Kommunalaufsicht sah die Bezeichnung unter dem Paragraf 1 (Name der Gemeinde) Absatz 2 bei der Aufschlüsselung der Ortsteile die Bezeichnung "Stadt Seehausen" und "Stadt Wanzleben" allerdings als rechtswidrig an. Landkreis-Sprecher Uwe Baumgart begründete gegenüber der Volksstimme das Vorgehen der Kommunalaufsicht mit der gültigen Rechtslage in Sachsen-Anhalt.

"Die Bezeichnung ,Stadt‘ im Sinne des Paragrafen 13 der Gemeindeordnung ist angesichts ihres höchstpersönlichen Charakters stets an eine konkrete Gemeinde und deren Existenz gebunden. Das subjektive Recht einer Gemeinde, die Bezeichnung ,Stadt‘ zu führen, ist demnach bestandsabhängig. Verliert eine Gemeinde durch Auflösung und Neubildung ihre Selbstständigkeit, so geht als zwangsläufige Folge des Untergangs der Gemeinde als Rechtssubjekt auch die Bezeichnung ,Stadt‘ mit unter. Lediglich die aufnehmende oder neu gebildete Gemeinde (Stadt Wanzleben - Börde, d. Red.) darf die Bezeichnung als eigene weiterführen." Es dürften demnach nur die bisherigen Gemeindenamen "Seehausen" und "Wanzleben" weiter geführt werden, heißt es.

Sylvia Wendt, Leiterin der Kommunalaufsicht, sagte gestern auf Volksstimme-Nachfrage, dass sie in der "Stadt"-Titel-Frage derzeit noch auf ein Antwortschreiben vom Landesverwaltungsamt warten würden. Darin soll dann abschließend die Frage inhaltlich geklärt werden, wie mit dem "Stadt"-Titelzusatz für den Ortsteil "Stadt Frankfurt" umgegangen werden soll. "Ob aus ,Stadt Frankfurt‘ dann ,Frankfurt‘ wird, ist noch nicht geklärt", sagte sie.

Ministeriumssprecher Martin Krems sagte, dass letztendlich der Stadtrat auf die Beanstandungen zu reagieren habe und die Hauptsatzung geändert werden müsse.