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Zu den Baumfällungen in der Domersleber Martin-Selber-Straße "Die Pläne für die Beckenfläche haben wir als Räte nie gesehen"

Von Sabrina Trieger 21.01.2011, 05:28

Die Stellungnahme der Verwaltung der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben-Börde zu den Fällungen von rund 40 Bäumen in der Martin-Selber-Straße in Domersleben hat nun bei den Baumfällgegnern erneut Reaktionen ausgelöst. Gestern meldete sich dazu Ortschaftsrat Hartmut Thiele zu Wort.

Domersleben. Bezugnehmend auf die gestern in der Volksstimme veröffentlichte Stellungnahme der Verwaltung zum Thema "Baumfällungen in der Domersleber Martin-Selber-Straße" meldete sich gestern abermals Ortschaftsrat Hartmut Thiele, der sich aktuell für den Verbleib der Parkbäume einsetzt, in der Redaktion.

In der Stellungnahme der Verwaltung hieß es, dass bis zum Jahr 2008 durch das beauftragte Planungsbüro ein Straßenplanungsentwurf erarbeitet wurde, der den Erhalt der offenen Gräben an der Südseite der Martin-Selber-Straße vorsah. Ziel war es, den offenen Graben als Versickerungsbereich zu nutzen. Der Entwurf habe im damaligen Gemeinderat Domersleben aber keine Zustimmung gefunden, hieß es weiter. Es wurde argumentiert, dass der bereits im Jahr 2003 angelegte Gehweg auf der Nordseite von der Bevölkerung nicht angenommen werde. Der Gemeinderat forderte deshalb die Planung so zu ändern, dass der offene Graben auf der Südseite verrohrt werden soll, um darüber einen zweiten Gehweg bauen zu können. Diese im Gemeinderat mehrfach besprochene und ausdrücklich festgelegte Änderung wurde in den Entwurf eingearbeitet und noch einmal durch den Rat bestätigt. Das Fällen der Linden entlang der Martin-Selber-Straße wurde nach Einholung eines Sachverständigengutachtens notwendig. Der Grund ist die bereits erwähnte Verrohrung des Grabens.

Zu diesem Teil der Stellungnahme sagte nun Ortschaftsrat Thiele, dass 2008 in der Diskussion um den neuen Gehweg vom Planungsbüro vorgeschlagen wurde, die Gräben zu verrohren. "Dazu hat uns der Planer Herr Michael dann auf der Gemeideratssitzung am 22. Oktober 2008 erklärt, dass man mit einer Grabenverrohrung weniger Schäden an der Natur, also auch an den Bäumen, anrichten würde, als bei einer Grabenverbreiterung, bei der man die Baumwurzeln schädigen könnte."

Der Rat hätte diesem Verrohrungsvorhaben im Zuge der Gehwegplanung an dieser Stelle nur deshalb zugestimmt, damit die Bäume keinen Schaden nehmen. Der Beschluss erfolgte einstimmig", betonte Thiele.

Bei der Planung des Straßenausbaus hieß es seitens des Planers, dass die Entwässerung der Straße über die vorhandenen Gräben in ein Rückhaltebecken im Park erfolgen soll. Zur Wasseraufnahme, da es dann in der Straße mehr versiegelte Flächen gebe, muss die Versickerungsmulde im Park vergrößert werden, ist im Rats-Protokoll vom 22. Oktober 2008 nachzulesen. "Von Baumfällungen sei in diesem Zusammenhang aber nie die Rede gewesen", sagte Thiele.

Zum Thema der Oberflächenentwässerung in Zusammenhang mit der aktuellen Projektierung des Regenrückhaltebeckens im Park sagte der Ortschaftsrat jetzt: "Das hat Dimensionen angenommen, die keiner mehr nachvollziehen kann. Diese Pläne für diese große versiegelte Beckenfläche haben wir als Räte nie gesehen. In Richtung Untere Wasserbehörde möchte ich noch sagen, dass es hier noch nie Hochwasser gegeben hat. Die Aussage des Bauamtsleiters, dass jetzt die Projektierung für die Größe des Regenrückhaltebeckens maßgeblich von den Antworten der Grundstückseigentümer abhängt, kann es doch nicht sein. Erst wenn die angeschriebenen Anlieger eigenen Versickerungslösungen zustimmen sollten, könne eine neue Projektierung für die geplante versiegelte Fläche der Anlage erfolgen? Dann könnte die bereits berechnete Beckenfläche möglicherweise schrumpfen und so ein Fällen der Bäume verhindert werden? Wenn das Umweltbewusstsein den einzelnen Gewerbetreibenden aber mehrere tausend Euro, vielleicht sogar, was ich gehört habe, bis zu 20 000 Euro kostet, lehnt doch der betroffene Anlieger, die Variante, die Versickerung des Oberflächenwassers selber auf seinem Grundstück organisieren zu wollen, aus den genannten Kostengründen ab."

Ihm als "einfacher" Bürger fehle an dieser Stelle die Kraft, um für den Erhalt der Parkbäume eine Bürgerinitiative gründen zu können. Er wolle sich dennoch weiterhin für den Schutz der Parkbäume einsetzen. "Seit dem 17. Dezember 2010 gilt in Sachsen-Anhalt das neue Naturschutzgesetz. Hier ist ganz klar geregelt, dass Alleen und einseitige Baumreihen an öffentlichen und privaten Verkehrsflächen und Feldwegen gesetzlich geschützt sind. Laut Paragraf 21 des Naturschutzgesetzes hätte nach meiner Meinung kein einziger Baum gefällt werden dürfen. Dieses zeitliche Zusammenspiel von Genehmigungen und der Ausführung der Baumfällaktion werde ich jetzt prüfen lassen", kündigte Thiele an.