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Klein Wanzlebens Ortschef Horst Flügel spricht sich bei der Vergütung für Gleichbehandlung aus Bottmersdorfer fordern eine neue Entschädigungssatzung

Von Sabrina Trieger 22.01.2011, 05:28

Bei einer kontroversen Debatte haben sich die Bottmersdorfer Ortschaftsräte dafür ausgesprochen, dass die Klein Wanzleber Räte mit ihrer Vergütung so behandelt werden sollen, wie die Wanzleber, die bereits Anfang 2010 abgestuft wurden. Die Zuckerdörfler werden noch nach den alten Tarifen bezahlt und die Wanzleber bereits nach den neuen. Eine Änderung der Entschädigungssatzung soll das nun angleichen.

Bottmersdorf. Die Bottmersdorfer Ortschaftsräte haben jüngst mehrheitlich beschlossen, eine Beschlussvorlage zur Änderung der Entschädigungssatzung in den Stadtrat einzubringen. Darin sollen die Klein Wanzleber Ortschaftsräte den Wanzlebern gleich gestellt und bereits nach den neuen Regelungen, also mit weniger Aufwandsentschädigung, vergütet werden.

Die Ortschaftsräte des Zuckerdorfes Klein Wanzleben und dessen Ortsbürgermeister Horst Flügel sollen demnach so entschädigt werden, als wären sie neu gewählt worden. Diese Beschlussvorlage ging laut Hans-Dirk Sill, Ortsbürgermeister von Bottmersdorf, bereits zur Beratung an den Finanz- und Hauptausschuss.

Die Bottmersdorfer Ortschaftsräte hatten im Rahmen ihrer Sitzung ihren Unmut darüber geäußert, dass der Ortsbürgermeister (monatlich 850 Euro) und die Ortschaftsräte der Zuckerdorfgemeinde mit 40 Euro Monatspauschale plus 13 Euro Sitzungsgeld, ihre bisherigen Entschädigungen weiter erhalten würden, während im Vergleich dazu der Ortsbürgermeister von Wanzleben Sandro Meyer bereits an die neue Gesetzesregelung angepasst werden musste. Die Räte waren der Meinung, dass hier geprüft werden soll, ob auch für das im Herbst 2010 zwangseingemeindete Zuckerdorf eine Anpassung der Aufwandsentschädigung erfolgen kann.

Der Knackpunkt für die Beschlussvorlage in der Diskussion um die Entschädigungen für die Klein Wanzleber Räte plus Ortschef sei laut Sill der gewesen, dass die Zuckerdörfler sich nicht freiwillig der Einheitsgemeinde angeschlossen hätten, sondern erst zwangszugeordnet werden mussten. Alle anderen Gemeinden hätten sich Anfang 2010 freiwillig zusammengefunden.

Laut der vom Übergangsstadtrat beschlossenen Entschädigungssatzung erhält der neugewählte Wanzleber Ortsbürgermeister Sandro Meyer seit Januar 2010 übrigens monatlich nur 389 Euro als Aufwandsentschädigung für sein Ehrenamt. Klein Wanzlebens Ortsbürgermeister Horst Flügel bekommt im Vergleich dazu aktuell bis zum Ende seiner Amtszeit 850 Euro monatlich ausgezahlt. Würde Flügel jetzt nach dem neuen Regelsatz vergütet, würde er als "Neugewählter", so wie es die Bottmersdorfer fordern, zwischen 103 bis maximal 307 Euro beziehen können. Die Spanne ergibt sich aus dem Einwohneranteil der jeweiligen Ortschaft. Über die konkrete Summe müsste dann der Rat im Rahmen der vorgegebenen Spanne noch entscheiden. Die neuen Sätze gelten zurzeit nur für Wanzleben mit seinem neuen Ortschef. Alle anderen Ortsteile behalten bis zum Auslaufen der Legislaturperioden der Bürgermeister die alten Sätze als Übergangsfrist bei.

Bei Seehausens Ortsbürgermeister liegt die Vergütung bis 2014 bei monatlich 900 Euro, in Klein Rodensleben bis 2015 bei 400 Euro, in Hohendodeleben bis 2013 bei 850 Euro, in Groß Rodensleben bis 2015 bei 750 Euro, in Eggenstedt bis 2015 bei 350 Euro, in Dreileben bis 2015 bei 500 Euro, in Domersleben bis 2013 bei 600 Euro und in Bottmersdorf bis 2014 bei 475 Euro.

Erst nach dem Ablauf der jeweiligen Amtszeit der Ortsbürgermeister tritt die neue Aufwandsentschädigung in Kraft, die dann für die Ortsbürgermeister noch weit unter der Entschädigung des Wanzleber Ortsbürgermeisters liegen dürfte. In der Diskussion hatte bereits Anfang 2010 dazu Wanzlebens Ortsrat Frank Zeiske (SPD) gesagt: "Ich möchte noch einmal auf den Missstand der Vergütung gegenüber den anderen Ortsbürgermeistern hinweisen. Es ist zwar vom Übergangsstadtrat die Entschädigungssatzung so beschlossen worden, aber darüber sollte nochmal gesprochen werden." Rat Claus-Christian Kühne (CDU-Fraktion) wolle es nicht einmal an den aktuellen Unterschieden zwischen den Ortsbürgermeistern festmachen, sondern sah "dass der Zeitaufwand, den die ehrenamtliche Tätigkeit mit sich bringt, in keinem Verhältnis zur Vergütung steht".

Die Sätze zur Vergütung seien laut Verwaltung so vom Land vorgegeben worden. Der Übergangsstadtrat habe die Satzung auch so beschlossen.

Über die Bottmersdorfer Beschlussvorlage wurde laut Ortsbürgermeister Flügel nun bereits im Finanz- und Hauptausschuss diskutiert. "Sie wurde nicht beschlossen, sondern soll nun von der Verwaltung überarbeitet werden", sagte er gestern. Erst dann könne neu darüber beraten werden. Der Ortschef sagte, dass er grundsätzlich der Meinung sei, dass sich aufgrund der schlechten Haushaltslage auch alle Stadtrats- und Ortschaftsratsmitglieder an den Sparmaßnahmen der Stadt beteiligen sollten. Flügel sprach sich in punkto Vergütung für eine Gleichbehandlung der gewählten Vertreter aus. "Es kann nicht sein, dass der eine Volksvertreter 1 Euro und der andere ,übertrieben gesagt, für dieselbe Aufgabe am Ende 50 Euro bekommt."