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Bei Umbenennungen von Straßen Führerscheine im Kreis bleiben weiter gültig

10.05.2010, 05:22

Landkreis Börde (mm). Im Zuge der Kommunalneugliederungsreform werden gegenwärtig Straßen umbenannt. Das habe keine Auswirkungen auf die Gültigkeit von Führerscheinen, teilt die Führerschein- und Kraftfahrzeugzulassungsbehörde des Landkreises Börde mit.

Da der neue Kartenführerschein keine Adressdaten enthält, behält der bei Straßenumbenennungen seine uneingeschränkte Gültigkeit. Auch alte Führerscheine, vor 1984 zum Teil mit einer Anschrift versehen, behalten nach wie vor, auch ohne Änderung der Anschrift, ihre Gültigkeit.

Auch für Fahrzeugscheine, die neben dem Besitzer auch dessen Anschrift enthalten, hat das Land Sachsen-Anhalt keine Anpassungsverpflichtung festgelegt. Erforderliche Abweichungen werden bei einem regulären Behördengang bei einer Stilllegung, Ab- oder Ummeldung eines Kraftfahrzeuges durch den Landkreis bereinigt. Wer eine Straßenumbenennung zum Anlass nehmen möchte, seinen alten "Papierführerschein" in einen neuen Kartenführerschein umzutauschen, der benötigt dazu ein biometrisches Passfoto, seinen alten Führerschein und den Personalausweis. Der reguläre Umtausch einer "Altfahrerlaubnis" in einen Kartenführerschein kostet 24 Euro. Zuständig ist Fahrerlaubnisbehörde in Haldensleben oder Oschersleben.