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Ordnungsamt verschickt Anträge nach Inkrafttreten der neuen Sondernutzungssatzung Stadt erhebt "Luftraumgebühr" – Handwerker spricht von Abzocke

Von Sabrina Trieger 22.05.2010, 07:19

Nach dem Inkrafttreten der neuen Sondernutzungssatzung der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben – Börde am 1. April 2010 hat das Ordnungsamt nun neue Anträge an Eigentümer von Werbetafeln und anderen Objekten verschickt, die "mehr als 30 Zentimeter in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen". Dazu zählt laut Satzung auch der Luftraum über der öffentlichen Fläche. Einer der davon betroffenen Gewerbetreibenden, Erhard Künne aus Domersleben, empfindet die neue Sondernutzungsgebührensatzung in seinem Fall als pure Abzocke. Das Ordnungsamt argumentiert mit geltender Beschlusslage.

Domersleben. Als Erhard Künne aus Domersleben das Schreiben des Ordnungsamtes der Stadt Wanzleben – Börde Mitte dieser Woche in den Händen hielt, musste er es gleich mehrmals durchlesen. Er traute seinen Augen nicht.

"Weil mein Werbeschild etwas mehr als 30 Zentimeter in den ,öffentlichen Verkehrsraum‘ hineinragt, soll ich eine Sondernutzungsgebühr zahlen. Ich habe mit der Eröffnung meiner Werkstatt das Werbeschild vor rund 20 Jahren an meinem Haus angebracht, damit die Kunden mich besser finden", erklärt der Domersleber. Noch nie habe zu irgendeinem Zeitpunkt die Gemeinde dafür Geld verlangt, meint der Handwerker und spricht angesichts der aktuellen Forderung seitens der Verwaltung für das Schild von jährlich 120 Euro von einer "unglaublichen Abzocke". Im Schreiben heißt es: Bei einer Vorortbesichtigung wurde festgestellt, dass Sie (Erhard Künne) die öffentliche Fläche über den Gemeingebrauch hinaus nutzen. Art der Sondernutzung: 1 Werbeschild."

Der 56-Jährige kontert: "Dieses Schild hängt an meinem Haus in mehreren Metern Höhe und stört dort niemanden. Die neue Gebühr ist doch einfach nur Geldschneiderei. Wir Gewerbetreibenden werden doch nur noch abgeschröpft. Es muss doch in diesem Fall wenigstens ein Bestandsschutz möglich sein." Bei einem Anruf beim Ordnungsamt habe er auch nur die Antwort erhalten, er solle doch einen schriftlichen Antrag auf Bestandsschutz stellen.

Der Fall des Bestandsschutzes sei allerdings in der Sondernutzungsgebührensatzung gar nicht aufgeführt, gab Ordnungsamtsleiterin Erika König der Volksstimme gegenüber an. Seit dem Inkrafttreten der Sondernutzungssatzung der Einheitsgemeinde am 1. April 2010 habe es laut Erika König keine derartige Regelung in der Gemeinde Domersleben gegeben. In den anderen Orten der Einheitsgemeinde sei dies bereits gang und gäbe gewesen. Aus diesem Grund treffe die Umsetzung den Bürger dort besonders hart.

Entscheidend nach der neuen Satzung sei, dass, wenn Werbeschilder, wie das von Herrn Künne, mehr als 30 Zentimeter in den öffentlichen Raum ragen, dazu zähle auch der Luftraum über der öffentlichen Fläche, dass dann auch eine Sondernutzungsgebühr fällig werde, so König. Wie viele neue Bescheide genau in diesem Zusammenhang bereits verschickt worden sind, konnte das Ordnungsamt auf Nachfrage der Volksstimme nicht sagen. Man sei schließlich noch dabei, die Sondernutzungsanträge zu verschicken. Bisher seien jährlich rund hundert Sondernutzungesgebührenfälle aufgetreten, so König.

Handwerker Erhard Künne: "Die Summe von 120 Euro werde ich auf keinen Fall zahlen. Dann schraube ich das Schild lieber ab." Der Motorist kenne weitere Gewerbetreibende, die ähnliche Probleme haben und genauso reagieren werden. Auf Nachfrage bestätigte Erika König gestern, dass sie die Beschwerde des Domerslebers kennt. "Ihm steht es natürlich frei, das Schild aus der öffentlichen Fläche zu entfernen. Dann werde auch keine Gebühr erhoben", sagte sie.