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Gefährdetes Grundstück in Groß Germersleben Notfalls wird die gesamte "Hohle Gasse" gesperrt

Von Yvonne Heyer 29.01.2010, 05:52

Seit etlichen Jahren schon ist ein Grundstück in Groß Germersleben verwaist. Besorgte Bürger stellen immer wieder fest, dass Dachziegel herabstürzen. Vorerst soll ein Absperrband in einer schmalen Gasse reichen, um Fußgänger zu schützen. Möglicherweise muss die Sperrung der Gasse veranlasst werden.

Groß Germersleben. Einst war das große Gehöft der Familie Lange ein stattliches und schönes Anwesen. Schließlich wurde es in den neunziger Jahren an eine junge Familie verkauft. Aber nach dem Aus der Ehe, blieb das Anwesen verwaist zurück und das nun schon seit Jahren. Langsam aber sicher wird das Wohnhaus, vor allem der Dachbereich, zum Problem. Immer wieder haben Anwohner und Spaziergänger beobachtet, dass Dachziegel herausfallen und in der Hohlen Gasse landen. Ein besorgter Vater, dessen Kinder die Hohle Gasse täglich benutzen, um zum Schulbus zu gelangen, schaltete bereits vor einiger Zeit das Bauordnungsamt des Landkreises ein. Daraufhin wurde ein Absperrband, etwa ein Meter von der Hausbegrenzung weg, gezogen. Inzwischen ist es schon teilweise wieder zerrissen, die Absperrung nicht mehr komplett. Zudem meint nicht nur Donald Dölle, dass diese Absperrung nicht ausreichend ist. Fallen Ziegel heraus, poltern sie bis auf die andere Straßenseite der schmalen Gasse. Auf diesen gefährlichen Umstand haben auch andere Anwohner inzwischen aufmerksam gemacht und sie wandten sich auch an die Volksstimme.

Keine Ziegelreste in der Gasse

Isolde Prost, Leiterin des Bauordnungsamtes des Landkreises, beauftragte die Kollegin, die den Fall bearbeitet nochmals, sich das Areal anzuschauen. Sie stellte bei einem Vororttermin vor wenigen Tagen fest, dass derzeit keine Ziegelreste in der Gasse liegen. Die Absperrung bleibt wie sie ist. Innerhalb der Absperrung ließen sich keine Fußspuren im Schnee erkennen, also wird sie auch beachtet. Da das Dach voller Schnee liegt, konnte während des Vororttermins zudem nicht erkannt werden, ob sich weitere Dachziegel, die auf die Gasse stürzen könnten, gelockert haben. Wie Isolde Prost der Volksstimme versicherte, wird das Bauordnungsamt des Landkreises weiterhin ein Auge auf das Grundstück haben. " Gegebenenfalls fahren wir in der nächsten Woche wieder raus, wenn der Schnee vom Dach ist, dann können wir besser beobachten. Wenn die Absperrung, ein Meter von der Grundstücksgrenze nicht ausreicht,

muss notfalls die gesamte Gasse für die Fußgänger aus Sicherheitsgründen gesperrt werden. Dazu sind aber noch Ab- der Kommune sprachen mit nötig ", so Isolde Prost.

In jedem Fall wäre die Sperrung dieser kleinen Straße die " kostengünstigere Variante " verglichen mit einer Ersatzvornahme, denn problematisch an der Geschichte ist, dass nicht klar geklärt ist, wer eigentlich der jetzige Eigentümer des Grundstücks ist. Denn dieser ist im klassischen Sinne für die Ordnung und Sicherheit rund um sein Grundstück verantwortlich.

Übernimmt der Landkreis im Rahmen einer Ersatzvornahme ( Zwangsmittel im öffentlichrechtlichen Vollstreckungsrecht zur Durchsetzung einer Handlung. Die Kosten werden dem Verpflichteten auferlegt ) die Sicherung des Daches, heißt das auch, dass der Landkreis in Vorleistung geht, die Kosten dann dem Eigentümer in Rechnung stellt. Aber wohin sollte dann die Rechnung gehen ?

Andererseits sollte die Frage nach der Sicherheit der Bürger an erster Stelle stehen.