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Bauordnungsamt schreitet im Rahmen einer Ersatzvornahme ein / Eigentümer bekommt die Rechnung Gefahr im Verzug – Landkreis lässt Scheunenruine abreißen

Von Sabrina Trieger 09.12.2009, 05:52

Das Bauordnungsamt des Landkreises Börde hat sich entschlossen, im Rahmen der Gefahrenabwehr die vom Einsturz bedrohte Scheune in Klein Germersleben von einer Firma im Rahmen einer sogenannten Ersatzvornahme abreißen zu lassen. Das Bauordnungsamt geht hierbei in Vorleistung und stellt der Eigentümergemeinschaft die Maßnahme in Rechnung. Innerhalb von 14 Tagen soll die Ruine nun unschädlich gemacht werden.

Klein Germersleben. Das Unglück von Groß Rodensleben soll sich nicht in Klein Germersleben wiederholen. Damals, 2007, stürzte während Orkan Kyrill wütete ein Hausgiebel auf eine Groß Rodensleber Imbiss-Gaststätte. Ein Mensch starb, mehrere Gäste wurden zum Teil schwer verletzt.

In Klein Germersleben ging der erste Bauschutt-Absturz Anfang vergangener Woche glimpflich aus. Größere mengen Dachziegel stürzten von ganz allein, ohne Sturm und Wind, plötzlich in die Tiefe und schlugen auf dem Gehweg direkt neben dem Feuerwehrgerätehaus auf. " Zum Glück befand sich niemand in der Nähe ", erklärt ein Kamerad der Freiwilligen Feuerwehr Klein Germersleben.

Er weiß zu berichten, dass die ehemalige Scheune der LPG irgendwann von der Treuhand an einen Privateigentümer verkauft wurde. Der wiederum soll das Grundstück an eine Eigentümergemeinschaft verkauft haben. Danach passierte, was in vielen anderen " Ruinen-Fällen " im Landkreis Börde leider sehr häufig geschieht – nämlich nichts.

Doch in Klein Germersleben ist Gefahr im Verzug, alarmierte die Kommune die Behörden des Landkreises. Die Mitarbeiter machten sich vor Ort ein Bild und entschlossen sich umgehend zu einer Ersatzvornahme. Aufschub kann in diesem Fall nicht geduldet werden. Leiterin des Bauordnungsamtes Isolde Prost : " Wir sind als Landkreis in der Pflicht und haben in der vergangenen Woche eine Firma aus Erxleben mit den Abrissarbeiten beauftragt, die in dieser Woche die Gerüste aufstellt. "

Rund 20 000 Euro wird der Abriss kosten, um die Gefahr zu beseitigen. Wer die Rechnung genau erhalte stehe noch nicht fest, weil die Eigentumsverhältnisse unklar seien. Allerdings werden diese bei der Tiefenprüfung recherchiert werden. Immerhin kann der Landkreis im Rahmen des Schuldtitels innerhalb von drei Jahren das Geld einklagen. " Spätestens in 14 Tagen soll die Gefahr beseitigt sein ", erklärte die Bauordnungsamtsleiterin Isolde Prost.