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Unfallgefahr bei Erntejagden Jäger müssen farbige Westen anziehen

03.08.2009, 05:03

Landkreis Börde ( mm ). Immer wieder kommt es bei Jagden, die landwirtschaftliche Erntearbeiten begleiten, zu Jagdunfällen. Die untere Jagdbehörde des Landkreises Börde weist alle Revierinhaber, bei denen Erntejagden durchgeführt werden darauf hin, dass diese nur von erhöhten jagdlichen Einrichtungen wie von Leitern, Ansitzböcken oder Kanzeln, die während der unmittelbaren Jagd örtlich nicht verändert und nicht verlassen werden dürfen, zulässig sind. Es empf ehlt sich, die Jagdausübung mit den Verantwortlichen der Landwirtschaftsbetriebe abzustimmen, heißt es in einer Pressemitteilung.

Vorschriften sind

unbedingt einzuhalten

Dieter Matthias, Mitarbeiter der unteren Jagdbehörde, verweist auf dieeinschlägigen Sicherheitsbestimmungen :

" die, wie bekannt, in den Unfallverhütungsvorschriften

der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, speziell im Paragrafen 4, besondere Bestimmungen für Gesellschaftsjagden, festgeschrieben sind. "

Auf jeden Fall ist ein Jagdleiter zu benennen, dessen Anordnungen verbindlich zu befolgen sind. Unter anderem ist dieser auch dafür verantwortlich, dass alle Jagdteilnehmer eine per Unterschrift dokumentierte Belehrung erhalten. " Das deutliche farbliche Abheben aller Jagdteilnehmer, möglichst durch das Tragen signalfarbener Bekleidung, mindestens aber mit einer Weste bekleidet ", ist für Dieter Matthias ein ganz wichtiger sicherheitsrelevanter Gesichtspunkt, um Mensch und Tier deutlich unterscheiden zu können. " Zu empfehlen ist auch eine signalfarbene Kopfbedeckung. "

Jagdleiter teilt

Schusssektoren zu

Der Jagdleiter hat weiterhin die Einweisung jedes Schützen mit der Festlegung der einzuhaltenden Schusssektoren und die Verständigungsmöglichkeit mit dem Nachbarschützen vorzunehmen. Wichtig auch, das Laden der Waffen darf erst auf dem Stand erfolgen, das Entladen ist sofort nach dem vereinbarten Jagdende vorzunehmen.

Weitere Auskünfte erteilt das Ordnungsamt des Landkreises Börde, untere Jagdbehörde, Dieter Matthias, Telefon ( 03904 ) 7240-4202, E-Mail ordnungsamt @ boerdekreis. de, mit Sitz in Wolmirstedt, Farsleber Straße 19.