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Gartenfeuer künftig nur noch im Frühjahr ? Kleingärtner: Auch im Herbst muss verbrannt werden dürfen

Von Ivar Lüthe 14.05.2009, 07:02

In diesem Herbst soll das Verbrennen von pfanzlichen Abfällen nicht mehr erlaubt sein. Künftig soll das Verbrennen nur noch vom 15. März bis 15. April erlaubt sein. Das besagt eine neue Verordnung, die aber noch nicht in Kraft ist. Ihre Meinung, liebe Leserinnen und Leser, ist uns dazu wichtig. Halten Sie das für ausreichend?

Landkreis Börde. Dr. Walter Strauß, der Vorsitzende des Verbandes der Kleingärtner der Region Börde / Ohre, sagt dazu klar Nein. Eines schickt er aber vorweg: " Es wird viel zu wenig kompostiert. Oft wird auch Grünzeug verbrannt, das hätte kompostiert werden können. " Er appelliert an Gartenbesitzer, sie sollten doch nicht " bares Geld verbrennen, das ist guter Humus!"

Doch Dr. Strauß macht auch deutlich, dass der auf das Frühjahr beschränkte Verbrennzeitraum nicht ausreichend ist. " Den Kleingärtnern und anderen Gartenbesitzern muss die Möglichkeit gegeben werden, befallene Gehölze und kranke Pflanzenteile, die nicht kompostiert werden können, zu verbrennen ", so der Haldensleber. Und diese würden eben auch im Schnittzeitraum im Herbst anfallen. Mit seiner Meinung weiß er seine Verbandskollegen im Raum Haldensleben und Wolmirstedt hinter sich. Und das seien immerhin rund 6 500 Mitglieder.

" Dass 16 Wochen pro Jahr verbrannt werden darf, muss ja nicht sein. Darum hatten wir einen Kompromissvorschlag eingereicht: von Mitte März bis Mitte April und von Mitte Oktober bis Mitte November ", sagt Dr. Strauß. Doch darauf sei man im Kreisumweltamt nicht eingegangen. Die " rigorosen Einschnitte sind nicht in Ordnung ", so der Verbandsvorsitzende. Dr. Strauß weist da auch auf die Verbandsmitglieder hin, die im Raum Weferlingen ihre Gärten haben. " Wer, bitteschön, fährt denn von dort aus bis zur Annahmestelle nach Elbeu?", so der Haldensleber.

Gleichwohl weiß Dr. Strauß auch um das Problem der Rauchbelästigung durch die Feuer. Hier sieht er aber die Feuer zwischen Einfamilienhäusern im Stadtgebiet als Ursache für Beschwerden. Die meisten Kleingartenanlagen hingegen würden sich am Stadtrand befinden.

Die Rauchbelästigung durch Gartenfeuer war auch der Grund für den Einschnitt in den Verbrennzeitraum. Die Zahl der Beschwerden steige stetig, hatte Umweltamtsleiter Dieter Torka vor einigen Wochen im Umweltausschuss erklärt ( wir berichteten ). Dutzende Beschwerden würden beim Umweltamt eingehen. Und die meisten Beschwerden kämen im Herbst. Das Verhältnis liege bei etwa 4 : 1. Darum habe man die neue Verordnung erarbeitet. Torka hatte zudem darauf verwiesen, dass es gesetzlich so geregelt sei, dass Gartenabfälle kompostiert werden müssen. In Fällen, wo eine Kompostierung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, müsse eine ordnungsgemäße Entsorgung erfolgen. Dies sei im Landkreis zu zumutbaren Preisen auch möglich.

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