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Friedhofssatzung schreibt klare Verhaltensregeln auf dem Friedhof vor Wenn der Blumenschmuck plötzlich vom Grab verschwindet

Von Constanze Arendt 27.05.2009, 05:02

Selbst vor Friedhofstoren machen die bösen Buben nicht Halt. Immer wieder muss auch die Polizei Anzeigen zu Diebstählen und anderen Straftaten auf Friedhöfen aufnehmen.

Wanzleben. Seit einigen Monaten geht die Wanzleberin Andrea Bauer regelmäßig auf den Friedhof. Sie pf egt hier das Grab eines Familienangehörigen, stellt immer wieder frische Blumen hin. Doch sie ist empört, denn seit Februar sind drei dieser Sträuße einfach abhanden gekommen, Unbekannte hatten sie einfach vom Grab gestohlen. " So etwas gehört sich einfach nicht, das ist pietätslos ", sagt die junge Frau, die ihre Sträuße nicht auf den Gräbern im Umfeld entdeckt hat. " Ich denke nicht, dass das Kinderstreiche sind ", so Andrea Bauer.

Deshalb fasste sie sich auch ein Herz und erstattete Anzeige bei der Polizei. Im Ordnungsamt der Stadt Wanzleben hatte sie den Hinweis bekommen, dass sie sich dorthin wenden möchte, da es sich um einen Diebstahl handele. Die Wanzleberin vermutet, dass sie nicht das einzige Diebstahlsopfer in den vergangenen Monaten gewesen ist, denn sie hatte auch schon von anderen derartige Klagen gehört.

Die Stadt Wanzleben hat das Verhalten auf dem Friedhof klar in einer Friedhofssatzung geregelt. So heißt es im Paragraphen 8 unter Absatz 1 : " Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten und den Anordnungen der Stadt und deren Beauftragten Folge zu leisten. " Der Absatz 3 dieses Paragraphen beschreibt konkret, was nicht gestattet ist. Dazu gehört auch, dass der Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten nicht verunreinigt oder beschädigt werden dürfen oder Rasenflächen nicht unberechtigt betreten werden dürfen.

Wie Olaf Küpper als zuständiger Amtsleiter in der Wanzleber Verwaltung auf Volksstimme-Nachfrage erklärte, können Verstöße gegen die Friedhofssatzung mit einem Bußgeld bestraft werden. Das Ordnungsamt würde einschreiten. Den Fall der gestohlenen Blumen sieht er aber klar als Diebstahl an, der in den Aufgabenbereich der Polizei fällt. Die Stadt Wanzleben schließt in ihrer Friedhofssatzung auch Haftungsansprüche aus. Konkret heißt es : " Für Diebstahl und für Schäden durch höhere Gewalt oder Dritte haftet die Stadt nicht. "

Marek Weirauch von der Pressestelle des Polizeireviers Börde spricht bei Sachbeschädigungen oder Diebstählen auf dem Friedhofsgelände von zwischenbehördlichen Beziehungen. Das heißt, dass bei entsprechenden Feststellungen durch die Polizei auch die entsprechend zuständigen Ämter in den Gemeinde- oder Stadtverwaltungen Kenntnis erhalten.

Die Polizei hat aber nicht nur mit dem Diebstahl von Blumen zu tun, sondern oft auch mit schwerwiegenderen Fällen. So waren die Beamten allein in diesem Jahr im Gebiet des Alt-Bördekreises bereits sechsmal vor Ort, um Taten aus der Kategorie " besonders schwerer Diebstahl " auf Friedhöfen aufzunehmen. Darum handelt es sich, wie Marek Weirauch erklärte, beispielsweise, wenn Container oder Schuppen aufgebrochen werden oder auch das Friedhofstor entwendet wird. Einer dieser Fälle spielte sich am 28. April zum Beispiel in Klein Wanzleben ab. Dabei drangen Unbekannte unter Anwendung von Gewalt in einen Geräteschuppen des Friedhofes ein und entwendeten einen Benzinrasenmäher. Wie der Polizeisprecher sagte, sind derartige Friedhofsdiebstähle eher im Südkreis als im nördlichen Landkreis Börde festzustellen.