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Untere Naturschutzbehörde und Gemeinde Ausleben prüfen Ordnungswidrigkeit Kleines Biotop zerstört – Jäger und Gemeindevertreter sind aufgebracht

Von Mandy Ganske 28.05.2010, 05:19

Knapp sieben Hektar Bäume und Sträucher sind laut Unterer Naturschutzbehörde bei Üplingen gerodet worden. Das Gelände ist in privater Hand. Die Behörde sieht einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz, derzeit läuft ein Anhörungsverfahren. Jäger und Gemeindevertreter sind wegen der Rodung empört.

Üplingen. Bei der Unteren Naturschutzbehörde waren am 29. April mehrere Anzeigen eingegangen, weil auf der betreffenden Fläche die Bäume und Sträucher mit schwerem Gerät gerodet werden. Beim Eintreffen eines Mitarbeiters in Ausleben seien diese Fällarbeiten bereits abgeschlossen gewesen, wie es weiter heißt. Das Feld zeigt sich heute als blanker Acker.

"Hier hatte sich vorher ein richtiges, kleines Biotop gebildet, wo Fasane, Rebhühner und Wild einen Rückzugsraum gefunden hatten", erläutert Frank Eggert, Vorsitzender der Jägerschaft Oschersleben, warum sich viele Jäger sowie Bauern nach der Rodung aufgebracht bei ihm meldeten. Im vergangenen Jahr hätte man sich gerade unter den Jägern geeinigt, Fasanen zu schonen, damit sich deren Population stabilisiere. Eggert: "Überall im Landkreis wird mit dem Geld der Jäger versucht, Flächen wieder zu besiedeln, um Grün zu schaffen in der Agrarwüste." Dass hier offenbar mitten in der Brut- und Setzzeit der Tiere gerodet wurde, verurteilt und bedauert Eggert. Naturschützer stärken ihm den Rücken. Vom Bund für Umwelt- und Naturschutz Sachsen-Anhalt (BUND) sagte Geschäftsführer Oliver Wendenkampf auf Nachfrage: "Das ist ein schwerwiegender Eingriff in die Natur, der da gemacht wurde." Wendenkampf fordert Konsequenzen. "Ich hoffe, dass die Untere Naturschutzbehörde damit entsprechend umgeht, das heißt, als Ordnungswidrigkeit eine Geldstrafe verhängt und verfügt, dass der Schaden, der angerichtet wurde, ersetzt wird."

Laut Katrin Windel, Sachgebietsleiterin in der Unteren Naturschutzbehörde, wurde bereits ein Anhörungsverfahren eingeleitet, weil der Eigentümer in der von Eggert angesprochenen so genannten Brut- und Setzzeit der Tiere gerodet hat. Damit soll er gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen haben. "Ausnahmen gibt es im Gesetz. Wir gehen aber davon aus, dass keine zutrifft", nahm Katrin Windel auf Nachfrage der Volksstimme Stellung. Dem Eigentümer droht eine Ordnungsstrafe. Zunächst erhält er im Anhörungsverfahren Gelegenheit, sich zu äußern. "Dann wird entschieden, ob es eine belastende Entscheidung gibt", erklärt Katrin Windel zum allgemeinen Prozedere.

Unabhängig von diesem schwebenden Verfahren prüft die Gemeinde Ausleben auf kommunaler Ebene, ob auch ein Verstoß gegen den Bebauungsplan vorliegt. Der weist laut Verbandsgemeindebürgermeisterin Ines Becker das betreffende Gelände als "Sonderbaufläche für Windkraft- anlagen" aus. Weiter sieht er für das Gebiet in einem Grünordnungsplan vor, es dem natürlichen Bewuchs und der Besiedelung von Tieren ohne Eingriff durch den Menschen zu überlassen (so genannte natürliche Sukzession). Auch hier läuft das Anhörungsverfahren. Dem Eigentümer droht eine Geldstrafe, sollte er widerrechtlich gehandelt haben.

Vertreter der Gemeinde fordern, dass die Fläche wieder hergestellt wird. Klaus-Dieter Mager, dessen CDU-Fraktion den Fall auch kürzlich im Gemeinderat auf den Tisch gebracht hatte, beklagt gegenüber der Volksstimme: "Wir waren als Gemeinde froh, dass sich hier als Ausgleich für die Windräder dieses Biotop gebildet hatte." Und nun sei so viel kaputt gemacht worden. Mager bezieht sich auf den Windpark mit elf Windrädern, der auf der einstigen Garnisonsfläche betrieben wird.

Der Windradbetreiber ist Pächter der Fläche.

Ermittelt wird gegen die beiden Besitzer des Grundstücks, die sich auf Nachfrage der Volksstimme zu den Vorwürfen nicht äußern wollten – mit Verweis auf das schwebende Verfahren.