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Kommunalaufsicht kündigt Prüfung einer Zwangsverwaltung für Stadt Oberharz an Zehn Orte sitzen in einem Boot - und sind vom finanziellen Untergang bedroht

Von Burkhard Falkner 16.03.2013, 02:20

Die Gelduhr tickt, die Bedenkzeit zur Verabschiedung eines Sparkonzeptes für Stadt Oberharz läuft ab. Am Dienstag will die Bürgerinitiative ihr Vorgehen erklären, am Donnerstag tagt der Stadtrat. Sagt er wieder Nein, droht die Zwangsverwaltung.

Elbingerode l Seit Bekanntwerden des heftig umstrittenen Haushaltskonsolidierungskonzeptes im Februar vergeht praktisch kein Tag, an dem nicht irgendwo das Schreckenswort "Zwangsverwaltung" für die zehn, idyllisch gelegenen Orte der Stadt Oberharz im Munde geführt wird. In Amtsstuben genauso wie bei Bürgern mit bangem oder wütendem Blick auf die Behörden. Vor allem aber in jeder Tagung von Ausschüssen und Räten.

Denn seit Februar steht die Stadt Oberharz in ihrem 3. Lebensjahr vor einem nun wissenschaftlich aufgearbeiteten Haushaltsloch: 3,2 Millionen Euro ist es jährlich groß und soll - auf sechs Jahre verteilt - bis 2019 ausgeglichen werden, wie es Gesetze vorgeben.

"Das geht nicht", sagt dazu eine satte Mehrheit im Stadtrat um Bürgerinitiativler Ulrich Kalenbach und hält die Umsetzung des Konzeptes für ein Totsparen. "Geht doch, auch wenn es weht tut", meinen Befürworter des Sparkonzeptes wie Bürgermeister Frank Damsch (SPD). Nichts werde so heiß gegessen, wie es gekocht wird, und die Stadt behalte einen Rest an Gestaltungsspielraum. Eine Mehrheit haben die Befürworter dieser Position aber nicht. Bleibt das so, droht die Zwangsverwaltung. Und dann?

Wie die Kommunalaufsicht des Harzkreises auf Nachfrage erläutert, bedeute Zwangsverwaltung, dass ein Beauftragter bestellt wird, der für den bisherigen Stadtrat und Bürgermeister die Führung der Stadt Oberharz übernehmen würde. Das stelle, so die Kommunalaufsicht, dann den größten Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen dar. Die Kommunalaufsicht selbst oder eine von ihr dafür bestellte Person würden nötige Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung fest- und durchsetzen.

Die Kommunalaufsicht betont jedoch vehement, dass die Zwangsverwaltung oder Ersatzvornahme das allerletzte Mittel im Umgang mit einer Kommune sei. Zurzeit ist die Stadt aber schon zu einer Anhörung aufgefordert, der sie bis April nachkommen soll.

"Auf Grund der Schwere der Rechtsverstöße gegen die Gemeindeordnung und Gemeindehaushaltsverordnung sowie der außerordentlich schlechten finanziellen Lage der Stadt Oberharz am Brocken wird momentan ein erneutes Verfahren eingeleitet", teilte die Kommunalaufsicht über Sprecherin Ingelore Kamann der Volksstimme auf Nachfrage zum Stand der Dinge mit. Dieses Verfahren werde "gegebenenfalls" eine Anordnung zum Erlass einer rechtmäßigen Haushaltssatzung und eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes zum Inhalt haben.

"Derzeit kann der Stadtrat noch eigenverantwortlich die erforderlichen Konsolidierungsmaßnahmen zur Wiedererlangung der Zahlungsfähigkeit beschließen", heißt es weiter: "Bleibt der Stadtrat bei seiner Weigerungshaltung, wird die Ersatzvornahme als nächstes kommunalaufsichtliches Mittel geprüft werden."