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Landgericht Magdeburg weist Klage einer Rentnerin auf Schmerzensgeld nach Unfall in Wernigerode ab Stadt haftet nicht für Sturz auf dem Weg zum Schloss

Von Ingmar Mehlhose 14.06.2014, 03:11

Magdeburg/Wernigerode l Die Stadt Wernigerode muss einer Spaziergängerin kein Schmerzensgeld zahlen. Das hat die zehnte Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg mit Urteil von Donnerstag entschieden, teilte dessen Pressesprecher Christian Löffler mit.

Nach Angaben des Richters wurde die Abweisung der Klage wie folgt begründet: An einen Wanderweg seien hinsichtlich der Verkehrssicherung nur geringe Anforderungen zu stellen. In diesen Fällen trete die Eigenvorsorge durch den Verkehrsteilnehmer, sich selbst vor Schaden zu bewahren, in den Vordergrund. Vom Benutzer des Pfades sei zu erwarten, dass er diesen mit entsprechender Vorsicht begeht. Dies gelte umso mehr, wenn der Nutzer erkennen könne, dass die Stufen unterschiedlich hoch sind und kein Geländer vorhanden ist.

Christian Löffler: "Umstände, die möglicherweise in der Person der Klägerin und deren hohem Alter begründet liegen, erhöhen nicht die Anforderung an die Verkehrssicherungspflicht." Diese richte sich an den durchschnittlichen Benutzer des Weges. Lediglich wenn sich dieser an Altersheimen oder Krankenhäusern befinde, liege eine Ausnahme vor.

"Der Unfall der Klägerin stellt sich vielmehr ausschließlich als Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos dar", erklärt der Pressesprecher. Dies sei vom Schutzbereich der Haftung wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung nicht umfasst.

Den verhandelten Fall schildert Löffler so: Die damals 75-jährige Frau aus Wernigerode war am 4. August 2013 gemeinsam mit ihrer Schwester unterwegs zum Schloss Wernigerode. Die Frau behauptete, sie habe den Ausschilderungen "Efeuhaus Schloss" folgend den mit Kies bedeckten Verbindungsweg zum Christianental genommen.

Dieser hätte im oberen Bereich unbefestigte, teils schiefe Stufen unterschiedlicher Höhe aufgewiesen. Ein Geländer oder andere Vorrichtungen seien zu beiden Seiten nicht vorhanden gewesen. Rechts und links des Pfades habe sich Dornengestrüpp befunden. Zudem führe er in Aufstiegsrichtung abschüssig nach unten.

Hier habe die Wernigeröderin beim Besteigen der ersten Stufe - die außergewöhnlich hoch und uneben gewesen sei - ihr Gleichgewicht verloren und sei hinab in die Büsche gestürzt. Der Schwester sei es nur mit Unterstützung eines vorbeigehenden Ehepaares aus Braunschweig gelungen, die Verunglückte zurück auf den Weg zu ziehen.

Danach sei eine weitere Person zu Hilfe geholt worden, die die Seniorin dann in die Notaufnahme des Harzklinikums gefahren habe. Durch den Sturz habe die Rentnerin Kratz- und Rissverletzungen sowie Schmerzen und Verspannungen an Hals und Rücken erlitten.

Christian Löffler: "Im Prozess forderte die Klägerin mindestens 500 Euro Schmerzensgeld von der Stadt Wernigerode." Ihre Begründung: Diese habe ihre Verkehrssicherungspflicht dadurch verletzt, dass sie den touristisch genutzten Weg an den unebenen und schiefen Stufen nicht mit einem Geländer gesichert habe.