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Diskutiert wird, ob Ortschafts- oder der Stadtrat über Waldverkauf entscheiden Waldverkauf bleibt weiter strittiges Thema der Satzung

20.11.2014, 01:11

Elbingerode (bfa) l Eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Oberharz wird derzeit in den Ortschaftsräten behandelt.

Dabei gehe es um die redaktionelle Anpassung an die neue Gesetzeslage nach Einführung einer Kommunalverfassung in Sachsen-Anhalt, informierte die Verwaltung. Mit darunter fällt auch eine Regelung zum strittigen Thema Waldverkauf.

Laut Gebietsänderungsvertrag bei Gründung der Oberharzstadt ist dafür der jeweilige Ortschaftsrat zuständig. Laut neuer Kommunalverfassung gelte das jedoch als rechtswidrig, so die Verwaltung, weil die Stadt bei allen Grundstücken das Sagen haben müsse.

Die Bürgerinitiative Oberharz setzt sich für die Beibehaltung der alten Regelung ein. Der Ortschaftsrat Hasselfelde stimmte einhellig dafür, dass die Ortschaftsräte weiter über "ihren" Wald bestimmen und empfiehlt das dem Stadtrat. Wie die übrigen Räte entscheiden, muss sich zeigen. Der Stadtrat tagt am 9. Dezember.