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Pferdequälerei in Danstedt Staatsanwalt stellt Ermittlungen ein

Die Staatsanwaltschaft Halberstadt hat ein gegen leitende Mitarbeiter
des Kreis-Veterinäramtes eingeleitetes Ermittlungsverfahren eingestellt.
Den Veterinären waren im Zusammenhang mit vernachlässigten Pferden
Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen worden.

Von Dennis Lotzmann 03.12.2014, 02:10

Halberstadt/Danstedt l Es waren Worte, die man von Michael Ermrich (CDU) so kaum kannte. Jedenfalls nahm der damalige Landrat vor ziemlich genau zwei Jahren kein Blatt vor den Mund, als es darum ging, öffentlich die Empörung über Polizei und Staatsanwaltschaft zu artikulieren. Die beiden Behörden hatten Ende November 2012 in einer überraschenden Großaktion ohne Wissen der Kreisverwaltung in Danstedt 24 vernachlässigte Pferde beschlagnahmt. Als kurz nach der spektakulären Rettungsaktion Melitta Burger aus Bayern Strafanzeige gegen leitende Mitarbeiter im Kreis-Veterinäramt erstattete und ihnen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorwarf, ging Ermrich in die Offensive.

Die Kreis-Veterinäre und ihr oberster Chef, Landrat Ermrich, fühlten sich damals öffentlich brüskiert. Ermrich sprach von einem "einmaligen Vorgang". Er habe es noch nie erlebt, dass "an der zuständigen Behörde vorbei gehandelt wird". Und damit nicht genug: "Durch das massive Auftreten der Staatsanwaltschaft ist der Eindruck entstanden, dass wir nichts oder zu wenig getan haben. Dem müssen wir widersprechen", schimpfte damals der Chef der Kreisverwaltung.

Strafrechtlich sind die Vorwürfe jetzt vom Tisch. Den von Melitta Burger geäußerten Vorwurf, gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben, sieht die Staatsanwaltschaft in Halberstadt jedenfalls nicht bestätigt. Ralf Ebbing hat die Akte zugeklappt und das Ermittlungsverfahren eingestellt. Den beschuldigten Veterinären sei letztlich keine "strafbare Handlung" nachzuweisen, so der Staatsanwalt.

"Hier wurde über lange Zeit weder kontrolliert noch sanktioniert. Die Behörde hat aktiv dazu beigetragen, dass es so weit kommen konnte."

Melitta Burger, Anzeigenerstatterin und Pferdezüchterin

Im Detail, so Ebbing, sei die Pferdehaltung von Herbert G. in Danstedt dem Amt seit mindestens 2005 bekannt gewesen und mehrfach kontrolliert worden. Vor der Beschlagnahme der Tiere am 29. November 2012 habe am 7. März 2012 eine unangekündigte Kontrolle stattgefunden. "Dabei wurde der Ernährungszustand als mäßig bis gut beschrieben. Bei einzelnen Tieren seien aber Hufpflegemaßnahmen erforderlich", hat Ebbing den Akten entnommen.

Trotz dieser Erkenntnisse hat es danach seitens der Amtsveterinäre offenbar keine Nachkontrollen gegeben. Zumindest nennt Ebbing in seinem Schreiben den 21. November 2012 als nächsten Termin. An diesem Tag habe eine Bürgerin, an den beiden Folgetagen die Polizei, die Kreis-Mitarbeiter über die Zustände in Danstedt informiert.

Daraufhin, so Ebbing im Schreiben an Melitta Burger, habe die Amtsveterinärin noch am 23. November eine tierschutzrechtliche Verfügung erlassen. Dieses Papier sei G., damals noch als Polizeibeamter im aktiven Dienst, bei einer weiteren Kontrolle am Folgetag ausgehändigt worden. G. sei verpflichtet worden, seine Tiere ausreichend zu versorgen und nötigenfalls tierärztlich behandeln zu lassen. Als die Veterinäre an jenem 24. November vor Ort waren, seien bei der ärztlichen Kontrolle vier Pferde von Tierärzten als "problematisch" eingeschätzt worden.

Die Schlussfolgerungen, die die Veterinäre daraus zogen, ließen den längst schwelenden Disput zwischen ihnen auf der einen und Polizei und Staatsanwaltschaft auf der anderen Seite endgültig eskalieren: Während Polizeibeamte, die nahezu zeitgleich vor Ort waren, von "bedenklichen Zuständen" berichteten, sahen die Veterinäre trotz ihrer medizinischen Einschätzung weiter keinen sofortigen Handlungsbedarf. Im Gegenteil: Öffentlich ließen sie wissen, dass es keine "akute Gefährdung der Tiergesundheit" gebe.

Jene Pressemitteilung, mit der die Kreisveterinäre nach ihrer Visite am 24. November selbst Staatsanwaltschaft und Polizei überraschten und sprachlos machten, brachte dort schließlich das Fass endgültig zum Überlaufen. Am 29. November 2012 starteten beide Behörden die großangelegte Beschlagnahme - streng geheim vorbereitet und ohne Wissen der Kreisverwaltung.

Wie sich Monate später im juristischen Verfahren zeigte, aus gutem Grund: Das Landgericht Magdeburg verurteilte Herbert G. wegen quälerischer Tiermisshandlung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung, zog zehn der 24 Tiere ein und verbot ihm für drei Jahre die Pferdehaltung. Das Oberlandesgericht Naumburg verwarf später die Revisionsanträge beider Seiten.

Staatsanwalt Ebbing lässt im Schreiben an Melitta Burger erkennen, in welcher Zwickmühle er steckt: Auch wenn ein Sachverständiger der Staatsanwaltschaft manche Tiere anders beurteilt habe als die Amtsveterinäre, führe das nicht zur Strafbarkeit. Hier gebe es einen Ermessensspielraum, in dem wiederum er als Staatsanwalt sein Ermessen nicht an die Stelle der Amtstierärzte setzen könne.

Dass trotz des Gerichtsurteils die Kreisveterinäre nun gänzlich ungeschoren wegkommen, kann Melitta Burger nicht nachvollziehen. "Für mich ist das sehr fragwürdig und nicht schlüssig", so die Pferdezüchterin. "Hier wurde über lange Zeit weder kontrolliert noch sanktioniert. Die Behörde hat aktiv dazu beigetragen, dass es soweit kommen konnte." Die Einstellung des Verfahrens müsse sie hinnehmen - "ich kann nur hoffen, dass die Verantwortlichen in der Kreisverwaltung aus diesem Fall die richtigen Konsequenzen und Lehren ziehen".