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Technischer Eigenbetrieb für Winterdienst gerüstet / Einwohner haben Räum- und Streupflicht Einsatz gegen die weiße Pracht

Von Jens Müller 21.01.2015, 02:07

Der Technische Eigenbetrieb Blankenburg (TEB) zeigt sich für den Einbruch des Winters gut gerüstet. Die Stadtverwaltung verweist aber auch auf die Räum- und Streupflicht für die Anwohner.

Blankenburg l Tagestemperaturen um den Gefrierpunkt und weitere Schneefälle sagen die Meteorologen für die kommenden Tage in Blankenburg voraus. Für die Mitarbeiter des Technischen Eigenbetriebs (TEB) gilt damit der verschärfte Winterdienstplan mit seinen Rufbereitschaftsgruppen und extra Tourenplänen, um die kommunalen Straßen und Wege vom Schnee zu befreien. "Insgesamt kommen nach Erfordernis elf Fahrzeuge mit Pflug und Streuer sowie vier Fahrzeuge mit Arbeitskräften zur Handreinigung zum Einsatz", teilt TEB-Chef Uwe Duckstein mit. Zuständig sind die TEB-Mitarbeiter für die Blankenburger Kernstadt, Börnecke, Derenburg, Heimburg, Hüttenrode und Wienrode. "In den Ortsteilen Cattenstedt und Timmenrode wird der Winterdienst in Absprache mit dem TEB über private Dienstleistungsunternehmen abgesichert", so Duckstein.

Bei Schneefall seien seine Kollegen bereits um 4 Uhr mit ihren Räumfahrzeugen unterwegs. Besonders neuralgische Punkte seien neben der Ortslage in Hüttenrode vor allem die Straße am Hasenwinkel sowie die obere Altstadt in Blankenburg.

Wie Duckstein informierte, ist bereits im Sommer damit begonnen worden, das Streugutlager an der Alten Halberstädter Straße wieder aufzufüllen. So wurden rund 200 Tonnen Streusplitt und rund 80 Tonnen Auftausalz zu den Restbeständen des letzten Winters neu eingelagert. Kleine Zwischenlager gibt es in Börnecke und Derenburg.

Darüber hinaus erinnert die Blankenburger Stadtverwaltung an die Straßenreinigungssatzung. "Die große Mehrheit der Bürger kommt ihren Anliegerpflichten regelmäßig und vorbildlich nach", erklärt Fachbereichsleiter Recht, Ordnung und Soziales der Stadt Blankenburg, Philipp Eysel. Auf Grund der aktuellen Wetterlage bittet er aber darum, die Straßenreinigungspflicht besonders zu beachten. "Bei Schneefall sind Fußwege und Überwege so von Schnee zu räumen, dass sie in beiden Richtungen gut begehbar sind. Ist ein ausgebauter Fußweg nicht vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenbereich nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten", heißt es.

Eysel bittet die Anwohner, die Reinigung regelmäßig vorzunehmen, um einerseits ein sauberes Stadt- und Ortsbild zu gewährleisten, aber andererseits, um Gefahren zu vermeiden, die beispielsweise bei Schneefall eine erhöhte Rutsch- und Unfallgefahr verursachen. Verstöße können im übrigen als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.

die aktuelle Straßenreinigungssatzung ist im Internet zu finden unter www.blankenburg.de