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Kommunale Beschäftigungsagentur bietet bei Problemen Beratungsgespräche an Verunsicherung beim Mindestlohn

Von Ingmar Mehlhose 12.02.2015, 02:27

Etwa 5000 Beschäftigte im Harzkreis könnten von dem zum 1. Januar 2015 eingeführten Mindestlohn profitieren. Seriöse Zahlen dazu gibt es noch nicht. Die Kommunale Beschäftigungsagentur registriert allerdings bisher eines: Verunsicherung bei Arbeitgebern und -nehmern.

Wernigerode l "Niemand kann die Effekte im Voraus genau beziffern, aber wir gehen natürlich davon aus, dass einige der Aufstocker von den neuen Stundensätzen profitieren werden", sagt Anita Hauswald.

Nach Angaben der Fachbereichsleiterin Integration bei der Kommunalen Beschäftigungsagentur (KoBa) seien bisher rund 5000 Frauen und Männer auf zusätzliche Grundsicherungsleistungen ihres Hauses angewiesen. Das heißt, das Arbeitsentgelt der Betroffenen reiche nicht aus, um den Lebensbedarf zu decken. Sie alle könnten theoretisch von den seit 1. Januar 2015 gesetzlich vorgeschriebenen 8,50 Euro brutto pro Arbeitsstunde profitieren.

Fehlten bislang zwar seriöse Zahlen, so habe die KoBa allerdings bereits einige Kündigungen registrieren müssen. Genaueres lasse sich erst sagen, wenn die ersten Gehaltszahlungen erfolgt sind oder Freistellungen wirksam werden. Anita Hauswald: "Wir erkennen jedoch die Tendenz, das die höheren Stundenlöhne mit einer Senkung der Arbeitszeit kompensiert werden."

Derzeit herrsche große Unsicherheit - sowohl bei Arbeitgebern als auch -nehmern. Letztere trauten sich oft nicht, ihren Chef anzusprechen. Sie rate deshalb bei Problemen zu einem Gespräch mit dem jeweiligen Fallmanager. Die KoBa gehe gegen sittenwidrige Löhne vor und fordere zu wenig geleistete Zahlungen von den Unternehmern ein. Bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen werde zudem eine angemessene Vergütung im ortsüblichen Rahmen verlangt.

Trotz der Unsicherheiten und Anlaufschwierigkeiten werde die Einführung begrüßt. Die Fachbereichsleiterin: "Jeder sollte für seine Arbeitsleistung eine angemessene Bezahlung erhalten." Und: "Die Subventionierung zu geringer Löhne durch den Steuerzahler darf keine Dauerlösung sein."

Wer Rat suche, finde verschiedene Ansprechpartner. So unter anderem beim KoBa-Arbeitgeberservice unter Telefon (0 39 43) 58 33 33 oder beim Deutschen Gewerkschaftsbund. Dort stünden die Experten von Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr und sonnabends zwischen 9 und 16 Uhr unter der Rufnummer (03 91) 4 08 80 03 für Auskünfte bereit.