1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Wernigerode
  6. >
  7. Warum fast alle Asylbewerber ins Visier der Ermittler geraten

Illegale Einreise beschert Polizei viel Arbeit / Staatsanwalt: ZASt-Bewohner sind sonst straffrei Warum fast alle Asylbewerber ins Visier der Ermittler geraten

Von Dennis Lotzmann 09.04.2015, 03:20

Halberstadt, Quedlinburg oder Wernigerode - wo lebt es sich im Harz am sichersten? Zahlenmäßig werden die meisten Kriminalfälle in Halberstadt erfasst. Das hat auch mit der dortigen Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (ZASt) zu tun. Von den dortigen Bewohnern gingen jedoch keine Straftaten aus, betonen Polizei und Staatsanwaltschaft gleichermaßen.

Halberstadt l 7094 und 4747 Fälle: Zwei Zahlen, die für kriminalpolizeiliche Ermittlungsverfahren im Jahr 2014 in Halberstadt stehen. Sie spiegeln einerseits die Gesamtzahl der aktenkundigen Fälle des Jahres 2014 wider - exakt 7094. Andererseits steht 4747 für die Anzahl der Verfahren, die unterm Strich übrig bleiben, wenn alle Fälle, die in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (ZASt) in Halberstadt eingeleitet werden, außer acht bleiben.

Dass die ZASt damit zu einem Schwerpunkt der polizeilichen Ermittlungsarbeit im Harz avanciert, ist - rein statistisch betrachtet - zwar richtig. Davon jedoch automatisch auf eine Häufung von Straftaten seitens der ZASt-Bewohner zu schließen, ist aus Sicht von Polizei und Staatsanwaltschaft jedoch vorschnell, oberflächlich und vor allem eines: nicht korrekt. Vielmehr seien diese reinen Zahlen gewissermaßen unvermeidliche Folge der ermittlungsseitigen Abläufe in Deutschland. Und dabei geraten nahezu alle Asylbewerber nach ihrer Ankunft in Deutschland ins Visier der Ermittler.

"Das Problem ist, dass wir es bei der ZASt mit einer Vielzahl von Straftaten wegen Verletzungen des Aufenthaltsgesetzes zu tun haben", erklärt der Halberstädter Oberstaatsanwalt Hauke Roggenbuck. Hintergrund sei schlicht und ergreifend die Tatsache, dass nahezu jeder Antragsteller auf Asyl letztlich auf irgendwelchen Wegen ohne Papiere und Visum nach Deutschland einreise. "Die Konsequenz ist, dass er damit gegen das Gesetz verstößt und streng genommen eine Straftat begeht", erklärt der Chef der Halberstädter Staatsanwaltschaft. Und schon beim Anfangsverdacht einer solchen Straftat müssten seitens der Polizei zwingend Ermittlungen eingeleitet werden.

Auf die Fälle heruntergerechnet, waren das im Jahr 2014 exakt 2347 Verfahren, die die in der ZASt in Halberstadt tätigen Polizeibeamten eingeleitet haben. "Wir haben in der ZASt insgesamt acht Beamte und sind als Polizei rund um die Uhr dort präsent", sagt Polizeisprecher Uwe Becker. Aufgabe jener Beamten seien sowohl der Schutz der Einrichtung als auch jene Ermittlungsverfahren.

Dass die just in Halberstadt ihren Anfang nehmen, hat letztlich einen einfachen Grund: Wenn Flüchtlinge irgendwo in Deutschland um Asyl bitten, werden sie je nach Herkunftsland und festgelegten Quoten auf die Bundesländer verteilt. Wer nach Sachsen-Anhalt kommt, hat als erstes Ziel die Zentrale Anlaufstelle in Halberstadt, wo das Aufnahmeprozedere durchlaufen wird. Kann der Asylsuchende dort keine Papiere und kein Visum vorweisen, werden quasi automatisch Ermittlungen wegen illegaler Einreise eingeleitet.

Was in Polizeikreisen zuweilen schon mal für Kopfschütteln sorgt, ist aus Roggenbucks Sicht unvermeidlich: "Es besteht der Anfangsverdacht einer Straftat, und da ist die Polizei nun mal angehalten zu ermitteln." Das sei in solchen Fällen nichts anderes als bei Ladendiebstählen, wo es um fünf Euro Diebesgut gehe.

Schließlich, so der Oberstaatsanwalt, könnten nur so Details und Hintergründe sauber geklärt werden. Unter anderem gehe es dabei um die entscheidende Frage: Ersttäter oder Mehrfachtäter?

Die ganz überwiegende Zahl der illegal eingereisten Asylsuchenden seien Ersttäter, betont Roggenbuck. Und in deren Verfahren gebe es in aller Regel nur ein Ergebnis: Einstellung wegen Geringfügigkeit ohne jede Auflage. Diese Entscheidung sei aber nun mal allein der Staatsanwaltschaft vorbehalten.

"Wir halten die Willkommenskultur in Deutschland und Sachsen-Anhalt hoch, vor allem für Flüchtlinge aus Krisenregionen", betont Roggenbuck. Und von Syrern, denen mit Mühe die Flucht vor IS-Terroristen gelang, könne und werde natürlich niemand einen Pass oder gar ein Einreisevisum nach Deutschland erwarten. Die Verfahrenseinstellung sei daher bei Ersttäter nur logische Konsequenz. "Wir wollen diese Menschen ja nicht gleich mit einem Strafbefehl bei uns begrüßen." Anders sei es jedoch bei Mehrfachtätern: Letztlich drohten bei illegaler Einreise Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen.

Apropos Strafen: Was die Asylbewerber in der ZASt und deren Verwicklung in weitere Straftaten in Deutschland anbetrifft, kommen sowohl Hauke Roggenbuck als auch der Chef der Polizei im Harz-Kreis, Dietmar Schellbach, zu einem identischen Ergebnis: Es gibt keine.

"Die ZASt tritt für uns aus polizeilicher Sicht nicht weiter in Erscheinung", so Polizeioberrat Schellbach jüngst bei der Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik. "Die tauchen nicht in unseren Akten auf, es gibt weder Ladendiebstähle noch etwas anderes", ergänzt Oberstaatsanwalt Roggenbuck.

Dass in Halberstadt und den Ortsteilen auch ohne die ZASt-Verfahren zahlenmäßig mehr Fälle zu Buche schlagen als in Wernigerode und Quedlinburg, ist aus polizeilicher Sicht vor allem auf die Zahl der Einwohner zurückzuführen. Dass die reinen Fallzahlen (ohne ZASt) in den drei Städten leicht sinken, will Revierchef Schellbach nicht als Entwarnung missverstehen. Letztlich rechnet er in der Zukunft mit einer etwa gleichbleibenden Situation.