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Kollision mit Baumwurzel Unfall in Harzer Kletterwald vor Oberlandesgericht

Der Streit um einen Unfall in einem Harzer Kletterwald beschäftigt weiter die Justiz. Ein erstes Urteil vor dem Landgericht ist nicht rechtskräftig geworden - nun sind die Richter am Oberlandesgericht Naumburg gefragt.

Von Dennis Lotzmann 07.05.2015, 03:17

Halberstadt/Naumburg l Der Richterspruch konnte aus Sicht von Beobachtern salomonischer kaum sein: halbe-halbe. So urteilten Magdeburger Landgerichts-Richter Ende Januar in einem Streit, der durchaus den Anstrich des Ungewöhnlichen hatte. Eine Frau war beim Benutzen der Seilrutsche eines Kletterwaldes im Harz mit dem Fuß gegen eine Wurzel geprallt und hatte sich dabei so stark am Knöchel verletzt, dass sie operiert werden musste. Daraufhin verklagte die Polizistin den Betreiber auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der Fall wird nun die Richter des Oberlandesgerichtes in Naumburg beschäftigen.

Passiert ist der Unfall bereits im August 2012. Die Frau war seinerzeit mit ihrem Mann und der Tochter im Kletterwald. Bei der Fahrt mit besagter Seilrutsche prallte sie gegen die Wurzel. Da der Unfall aus Sicht der Frau vermeidbar war und für sie massive Folgen hatte, forderte sie mindestens 7000 Euro Schmerzensgeld und rund 650 Euro Schadensersatz.

Nach mehreren Verhandlungen vor dem Magdeburger Landgericht fassten die Richter der Zivilkammer Ende Januar ein sogenanntes Grundurteil: Sie sahen den beklagten Kletterwald-Betreiber zumindest mit je 50 Prozent in der Haftung. "Die genaue Höhe von Schadensersatz und Schmerzensgeld war und ist bislang aber noch offen", erklärt Landgerichts-Sprecher Christian Löffler.

"Die genaue Höhe von Schadensersatz und Schmerzensgeld war und ist bislang noch offen."

Christian Löffler, Sprecher am Landgericht Magdeburg

Bei jenem Grundurteil, erklärt der Jurist, sei es zunächst nur um die Haftungsfrage und die Quotierung gegangen. "Es macht ja keinen Sinn, über die eigentliche Schadenshöhe zu streiten und womöglich Gutachter zu bemühen, wenn noch nicht einmal klar ist, ob und in welcher Höhe Forderungen berechtigt sind."

Und genau diese Kernfrage bleibt weiter strittig. Zwar haben die Magdeburger Richter mit Blick auf den Unfall und das allgemein höhere Gefahrenpotenzial in einem solchen Kletterwald jenes salomonische Urteil gefällt. Dagegen sind jedoch nach Angaben von Oberlandesgerichts-Sprecher Henning Haberland beide Seiten in Berufung gegangen. Die verletzte Klägerin vermutlich, weil ihr 50 Prozent Entschädigung zu gering sind. Und der beklagte Betreiber, weil dessen Versicherung gar keine Ansprüche sieht.

Wie der Streit am Ende ausgeht, bleibt abzuwarten. Fakt ist: Jürgen Reumann, Geschäftsführer der Kletterwald-Erleben Betriebs-GmbH, bedauert den Unfall: "Was damals passiert ist, tut mir furchtbar leid", sagte er am Mittwoch zur Volksstimme. Zwar sei er in diesem laufenden Verfahren Beklagter. Da die finanziellen Ansprüche letztlich aber gegen seine Versicherung gingen, sei diese mit im Boot. "Und die Versicherung sieht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Kletterparks entsprechende Hinweise auf das Risiko beim Benutzen." Daher der Gang in die nächste Instanz.

"Was damals passiert ist, tut mir furchtbar leid."

Jürgen Reumann, Geschäftsführer der Kletterwald-Erleben Betriebs-GmbH

An der Problemwurzel selbst hat Reumann eigenen Worten zufolge nicht Hand angelegt. "Das geht auch gar nicht, weil es sich um die Hauptwurzel eines Baumes handelt", so der Unternehmer. Es gebe aber eine klare Ansage an die Mitarbeiter, die Wurzel stets mit Holzschnitzeln abzudecken und regelmäßig nachzuharken. "Die Wurzel soll stets mit 20 Zentimetern Holzschnitzeln bedeckt sein. Dann ist für eine ausreichende Abpolsterung gesorgt."

Letztlich, betont Jürgen Reumann, sei es damals einfach nur "dumm gelaufen". Besagte Seilbahn sei Bestandteil eines Kinderparcours. "Den dürfen auch Erwachsene benutzen. Er muss am Ende aber so auslaufen, dass Kinder am Boden ankommen und sich aushängen können." Deshalb kann ich das Seil der Rutsche nicht einfach höher hängen. Dass Erwachsene - weil größer und schwerer - eher den Boden und damit jene Wurzel berühren, sei unvermeidbar. "Es ist das Restrisiko", sagt Reumann. Und er betont: In all den Jahren habe es nur diesen einen Unfall gegeben.