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Briefaffäre Wernigeröder Ex-Stadtrat schaltet Staatsanwalt ein

Die Affäre um den im Rathaus Wernigerode geöffneten Brief bekommt eine juristische Komponente: Ein ehemaliger Stadtrat hat gegen Oberbürgermeister Peter Gaffert und weitere Mitarbeiter im Rathaus Strafanzeige erstattet.

Von Dennis Lotzmann und Regina Urbat 21.05.2015, 01:15

Wernigerode/Magdeburg l Müssen Wernigerodes Oberbürgermeister Peter Gaffert (parteilos) und weitere leitende Mitarbeiter im Rathaus in der Briefaffäre nun doch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen fürchten? Was bislang noch völlig offen war, weil sich die Opfer der Indiskretion in dieser Frage nicht abschließend positioniert haben, bekommt nun zumindest von anderer Seite einen Schub. Ein der Volksstimme namentlich bekannter früherer Stadtrat aus Wernigerode hat gegen OB Gaffert und Hauptamtsleiter Rüdiger Dorff Strafanzeige erstattet und Strafantrag gestellt. Hauke Roggenbuck von der Staatsanwaltschaft in Halberstadt hat den Eingang der Strafanzeige auf Anfrage am Mittwoch bestätigt.

Der Anzeigenerstatter wirft Gaffert, Dorff und Unbekannten die Verletzung des Postgeheimnisses sowie Verstöße gegen die Gemeindeordnung vor. Er bezieht sich auf die jüngst bekannt gewordene Öffnung eines Briefes an die Fraktion Bündnis 90/Grüne/Piraten durch Mitarbeiter des Rathauses. In dem Schreiben wurde Gafferts Vergangenheit beim Stasi-Wachregiment thematisiert (die Volksstimme berichtete).

Da OB-Büroleiter Andreas Meling und Sozialdezernent Andreas Heinrich den Fakt der Brieföffnung im Tenor zunächst öffentlich als langjährig "gängige und gelebte" Praxis im Rathaus dargestellt haben, leitet der Ex-Stadtrat daraus eine mögliche persönliche Betroffenheit ab: In den vergangenen Jahren wurden "meine durch das Grundgesetz zugesicherten Grundrechte durch illegale Handlungen verletzt", heißt es in der Anzeige.

"Wie bei jeder anderen Anzeige prüfen wir, ob der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt und wir ein Ermittlungsverfahren einleiten." - Hauke Roggenbuck, Oberstaatsanwalt

"Wie bei jeder anderen Strafanzeige prüfen wir, ob der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt und wir ein förmliches Ermittlungsverfahren einleiten", kündigte Oberstaatsanwalt Hauke Roggenbuck an. Diese Prüfung erfolge grundsätzlich auf den Einzelfall des Anzeigenerstatters bezogen.

"Bei der möglichen Verletzung des Briefgeheimnisses handelt es sich um kein Offizialdelikt, wo wir von Amts wegen tätig werden, sondern um ein Antragsdelikt. Das bedeutet, dass jeder, der sich betroffen fühlt, selbst Strafanzeige erstatten und Strafantrag stellen muss", so Roggenbuck. Die Frist dafür liege bei drei Monaten.

Dass die Öffnung von an Stadträte gerichtete Post durchaus strafrechtlichen Charakter haben könnte, stellt derweil der Landesdatenschutzbeauftragte Harald von Bose klar. Er kenne die Vorgänge in Wernigerode aus den Medien und habe Presseberichte und Medienanfragen zum Anlass genommen, von sich aus aktiv zu werden. "Wir haben noch am 8. Mai eine Sofort-Stellungnahme mit Termin 12. Mai abgefordert und sie nach Mahnung am 19. Mai erhalten", so der Datenschutzbeauftragte.

Er messe den Vorgängen in Wernigerode große Bedeutung zu, könne sie aber noch nicht abschließend bewerten. "Dazu reicht die erste Stellungnahme nicht. Wir warten jetzt auf eine ausführliche Darstellung. Die Stadtverwaltung muss die Chance haben, zur Aufklärung beizutragen."

Irritiert zeigt sich von Bose über die unterschiedlichen Darstellungen aus dem Rathaus: Nachdem mit Blick auf die Brieföffnung zunächst von jahrelanger Praxis die Rede gewesen war, hatte Haupt- und Rechtsamtsleiter Rüdiger Dorff nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub von einem bedauerlichen Einzelfall gesprochen. "Das ist ein klarer Widerspruch, das gehört in jeder Hinsicht aufgeklärt."

Derweil will sich Sabine Wetzel, Chefin der von der Indiskredition betroffenen Ratsfraktion, nicht von Dritten unter Druck setzen lassen. "Wir warten die Beantwortung unseres Fragenkatalogs durch die Stadtverwaltung ab und entscheiden dann, ob wir rechtliche Schritte einleiten."