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Ermittlungen nach Bahnunfall in Langenstein Fahrdienstleiterin hat Weiche falsch gestellt

Von Dennis Lotzmann 14.08.2009, 08:27

Rund ein Jahr nach dem Entgleisen eines Zuges des Harz-Elbe-Express im Bahnhof Langenstein sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft quasi abgeschlossen. Demnach trägt die verantwortliche Fahrdienstleiterin die Schuld an dem Unfall. Das Verfahren soll nun gegen Auf agen eingestellt werden.

Halberstadt / Langenstein.

Den Schreck dürften die Reisenden, die am 30. Juli 2008 mit dem Zug zwischen Blankenburg und Halberstadt unterwegs waren, so schnell nicht vergessen haben : Wenige Meter hinter dem ersten Bahnübergang von Langenstein gab es plötzlich ein lautes Geräusch im Bereich des ersten Drehgestells, das den gesamten Triebzug heftig durchrüttelte – der Zug des Harz-Elbe-Express war entgleist. Die sieben Reisenden, die um 5. 38 Uhr in Richtung Halberstadt oder mit dem Fahrtziel Halle / Saale unterwegs waren und vermutlich noch vor sich hindösten, kamen glücklicherweise mit dem Schrecken davon und blieben alle unverletzt.

Ein Umstand, der nun dafür gesorgt hat, dass die Verursacherin des Unfalls – aus Sicht der Halberstädter Staatsanwaltschaft eine 43-jährige Fahrdienstleiterin – quasi mit einem blauen Auge davon kommt : Die Ermittlungsbehörde ist nach den Worten von Oberstaatsanwalt Hauke Roggenbuck gewillt, das Verfahren gegen die weitgehend geständige Frau bei Zahlung einer Geldstrafe von 500 Euro einzustellen.

" Nach Abschluss der Ermittlungen steht zweifelsfrei fest, dass die Frau vergessen hatte, die Weiche vor der Freigabe der Fahrstraße richtig zu stellen ", so Roggenbuck. " Zwar hat sie ihren Irrtum noch bemerkt und versucht, ihn mit dem Stellen der Weiche zu korrigieren ", so der Ermittler. " Da befand sich das erste Drehgestell des Triebwagens bereits im Weichenbereich und entgleiste ", erklärt der Oberstaatsanwalt.

Dass die Fahrdienstleiterin nun trotz des Sachschadens mit einer vergleichsweise milden Strafe davonkommt, habe mehrere Gründe. So sei die Frau, die gleich nach dem Unglück als Verursacherin in Verdacht geraten war, von der Bahn sofort von ihrem Posten entbunden worden. Bereits das sei mit einem Einkommensverlust verbunden gewesen.

Zudem habe die Beschäftigte im Zuge der Ermittlungen den Vorwurf – auch das werde mildernd berücksichtigt – im Wesentlichen eingeräumt. " Außerdem hat sie keineswegs mit Vorsatz gehandelt, sondern fahrlässig einen Fehler begangen ", stellt Roggenbuck einen aus seiner Sicht ganz entscheidenden weiteren Punkt heraus. " Es war ein klassisches Augenblicksversagen, wie es jedem Menschen – beispielsweise beim Autofahren – passieren kann. "

Entsprechend unterschiedlich seien die Strafmaße, die bei diesem " gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr " vorgesehen seien. Liege die Spanne bei Vorsatz zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Freiheitsstrafe, seien bei Fahrlässigkeit eine Geldstrafe oder maximal zwei Jahre Haft denkbar.

Mit Blick auf den glimpflichen Ausgang und die Tatsache, dass die Frau zuvor noch nie mit dem Gesetz in Konf ikt geraten sei, habe sich die Staatsanwaltschaft entschlossen, den Fall gegen die Zahlung von 500 Euro einzustellen. " Wir wollen ja schließlich nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen ", betonte Oberstaatsanwalt Roggenbuck. Sobald das Geld gezahlt sei, werde die Akte endgültig zugeklappt.

Bleibt eine Frage, die vor allem Bahnreisende interessiert : Wie war es überhaupt möglich, dass das Signal auf Fahrt ging, während die Weiche noch falsch stand ? Die Sicherungstechnik der Bahn schließt solche Zusammenhänge – eigentlich – aus. " Seit Mai 2008 gab es in Langenstein Arbeiten an dieser Sicherungstechnik – deshalb war die Fehlbedienung möglich ", weiß Roggenbuck.