1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Wernigerode
  6. >
  7. Osterfeuer nur am 11. April erlaubt

Im Ordnungsamt anmelden Osterfeuer nur am 11. April erlaubt

18.03.2009, 05:06

Wernigerode ( is ). Oster- und Walpurgisfeuer gehören zur Brauchtumspflege in Städten und Gemeinden.

Dennoch sind diese durch die Veranstalter formlos schriftlich ( Standort, Zeitpunkt, Verantwortlicher, Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers ) beim Wernigeröder Ordnungsamt oder in den Geschäftsstellen der Ortsteile Silstedt, Benzingerode und Minsleben anzuzeigen. Darauf weist die Wernigeröder Stadtverwaltung hin. Osterfeuer bis zum 3. April und Walpurgisfeuer bis zum 20. April.

Als Zeitpunkt für das Osterfeuer wird Ostersonnabend, 11. April, vorgesehen. Das Feuer darf nicht an Karfreitag abgebrannt werden, weil dieser zu den staatlich anerkannten Feiertagen gehört und laut Feiertagsgesetz unter erhöhtem Schutz steht.

Jeder Veranstalter erhält ein Merkblatt mit entsprechenden Empfehlungen für ein ordnungsgemäßes Abbrennen des Feuers.

Die Einsatzleitstelle des Harzkreises und das Revierkommissariat Wernigerode werden vom Ordnungsamt über die Feuer in Kenntnis gesetzt.

Nähere Infos gibt es im Ordnungsamt bei Sabine Willgeroth unter Telefon ( 0 39 43 ) 65 43 29.