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Schnellverfahren gegen " Trittbrettfahrer " : Tat ist an Schäbigkeit nicht zu überbieten

Von Tom Koch 14.03.2009, 05:31

Halberstadt. Fassungslosigkeit herrschte im Gerichtssaal einen Tag nach Blutbad an der Schule von Winnenden. Im Schnellverfahren angeklagt war Matthias H ., der als sogenannter Trittbrettfahrer daraus einen persönlichen Vorteil ziehen wollte. Weil er auf Berufsschule keine Lust verspürte, hatte der 22-jähriger Malerlehrling am Donnerstag per Handy den Polizeinotruf gewählt und gedroht : " Dass, was gestern passiert ist, war noch gar nichts. Heute wird ‘ s noch viel schlimmer. "

Der Täter war schnell ermittelt. Bereits vier Stunden nach seiner Drohung durchsuchten Polizeibeamte seine Wernigeröder Wohnung. Dort konnten sie jedoch nichts Verdächtiges entdecken : keine Waffen, keine Kampfkleidung, nicht mal ein Computer.

Gegenüber der Polizei zeigte sich Matthias H. kooperativ. Schnell räumte er alle Vorwürfe ein. Keine sieben Stunden nach seinem Drohanruf wiederholte er im Halberstädter Gerichtssaal sein Geständnis. Als ihm der Richter das letzte Wort erteilte, sagte der Angeklagte kleinlaut : Er wollte nichts anstellen, nur schulfrei. " Ich möchte mich für die sehr dumme Tat entschuldigen. "

Zuvor hatte Staatanwalt Thomas Rieder mit deutlichen Worten das Geschehene verurteilt. Matthias H. habe aus nichtigem Anlass gehandelt, und dies in einer Schäbigkeit, die nicht zu überbieten sei. Darum hatte er eine fünfmonatige Haftstrafe, ausgesetzt für zwei Jahre zur Bewährung, plus 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit als Strafe beantragt. Diesem Antrag folgte das Gericht. Wegen der besonderen persönlichen Situation des Angeklagten und seines Geständnisses setzte Richter Holger Selig – wie beantragt – die Strafe zur Bewährung aus. Noch vor seinem Urteilsspruch hatte Selig erklärt, am besten sei es, den Täter " einige Zeit aus dem Verkehr zu ziehen, damit er diese Zeit zum Nachdenken " nutzen könne.