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IG Metall-Rechtsstreit zur CGM

11.12.2010, 04:28

@070_Info_Text_kein_Einzug:Die IG Metall hat seit Mitte der 1990er-Jahre versucht, der CGM die Tariffähigkeit abzusprechen und ihr damit die Möglichkeit zu nehmen, Tarifverträge abzuschließen. Sie begründete dies damit, dass die CGM wegen geringer Mitgliederzahl und der Organisationsstruktur nicht in der Lage sei, sich in ausreichendem Maße gegenüber Arbeitgebern durchzusetzen und die Einhaltung von Tarifverträgen zu sichern. Damit erfülle sie nicht die an eine Gewerkschaft zu stellenden Mindestanforderungen.

Auf Antrag der IG Metall entschied das Arbeitsgericht Stuttgart 2003, dass die CGM keine Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Sinne sei. Diese Entscheidung wurde jedoch nicht rechtskräftig, da das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg 2004 in zweiter Instanz entschied, dass die CGM Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Sinne sei. Dieser Richterspruch wurde vom Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 28. März 2006 bestätigt. Die abgeschlossenen Tarifverträge seien ausreichend, um diese zu begründen. Einen Anhaltspunkt für Scheintarifverträge gebe es nicht, hieß es. Die Feststellung, dass die CGM den Status einer Gewerkschaft habe, ist damit rechtskräftig. (Quelle: Wikipedia)